Die zuständige Entsorgerhörde kann insbesondere eine nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nachweisverordnung freigestellten Entsorger auf Antrag ein Nummernkontingent zur eigenständigen Nummernvergabe nach § 28 Abs. 2 Satz 3 Nachweisverordnung erteilen. Der Antrag kann formlos unter Vorlage des aktuellen Entsorgungsfachbetriebszertifikates, der EMAS-Registrierung oder eines Freistellungsbescheides nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Nachweisverordnung beantragt werden. Die Erteilung des Nummernkontingentes ist kostenpflichtig.
Ansprechpartner:
Herr Jährig, Helge
(Sachgebietsleiter)
Hausanschrift:
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Georgewitzer Straße 52
02708 Löbau
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
3016
Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!