UNB - Natura 2000

Pläne, Projekte und Maßnahmen, die Beeinträchtigungen der in den Anhängen der Richtlinie genannten Arten oder Lebensräume hervorrufen können oder diese tangieren, sind einer Bewertung und Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Die Natura 2000 Gebiete werden in "Flora-Fauna-Habitate (FFH) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" sowie in "Special-Protection-Areas (SPA) zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" unterschieden.
Weiterführende Informationen zu Natura 2000 finden Sie bei dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) sowie bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Kurzfilme Natura 2000 in der Oberlausitz:
Die Kurzfilme entstanden in den Jahren 2015 bis 2018 im Auftrag des SMUL. In Ihnen werden die Naturräume in Sachsen und deren Besonderheiten näher vorgestellt.
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