Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Geschäftsstellenleiter und stellv. Vorsitzender Gutachterausschuss
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz
Sitz in Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zi.: 313 - 316 * Download! Datenschutzinformation!
E-mail: gutachterausschuss@kreis-gr.de
Ansprechpartner Geschäftsstelle:
Frau Neumann | Tel.: 03581 663-3514 |
Frau Schleehuber | Tel.: 03581 663-3515 |
Frau Schön | Tel.: 03581 663-3516 |
n. b. | Tel.: 03581 663-3517 |
Frau Hanke | Tel.: 03581 663-3518 |
Frau Liebe | Tel.: 03581 663-3519 |
Vorsitzende des Gutachterausschusses:
Frau Trenkler |
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz ist ein selbständiges, unabhängiges, im Rahmen seiner Tätigkeit an keine Weisung gebundenes, marktkundiges Sachverständigengremium.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden durch den Landrat berufen und vom Vorsitzenden des Gutachterausschusses zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer »Geschäftsstelle. Diese ist verwaltungsorganisatorisch im Landratsamt angesiedelt.
Aufgaben:
- Einrichtung, Führung und Auswertung der »Kaufpreissammlung sowie die Erteilung von schriftlichen Auskünften bei berechtigtem Interesse
- Ermittlung von »Bodenrichtwerten und deren Veröffentlichung sowie die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften an jedermann
- Erstattung von »Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
Kaufpreissammlung
Nach § 195 BauGB sind die Notare verpflichtet, dem Gutachterausschuss für dessen Zuständigkeitsbereich Abschriften der von ihnen beurkundeten Kauf-, Tausch- und Überlassungsverträge zu übersenden.
Die Verträge werden in der Geschäftsstelle ausgewertet und bilden die Grundlage für die Ermittlung der »Bodenrichtwerte und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten.
Bei Nachweis des berechtigten Interesses gibt die Geschäftsstelle schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Berechtigt sind Behörden im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben, durch Gerichte beauftragte Sachverständige und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Hierbei werden dem Antragsteller anonymisierte Angaben aus Vergleichskauffällen (z.B.: Vertragsdatum, Grundstücksgröße, Bebauung, Kaufpreis pro m² Grundstücksfläche) unter strenger Einhaltung des Datenschutzes mitgeteilt.
Die Beantragung erfolgt schriftlich und formlos bei der »Geschäftsstelle.
Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den jeweils gültigen Festsetzungen der Gutachterausschussgebührensatzung.
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Grund und Boden.
Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt und auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen.
Die Bodenrichtwerte sind Orientierungswerte für gebietstypische Grundstücke.
Sie berücksichtigen nicht die besonderen wertbeeinflussenden Eigenschaften bestimmter Grundstücke.
Die Bodenrichtwerte des Landkreises Görlitz sind im Geoportal kostenfrei auf der Webseite www.gis-lkgr.de
abrufbar.
Jedermann kann in der »Geschäftsstelle mündliche oder schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangen.
Die Beantragung der schriftlichen Auskunft erfolgt formlos bei der »Geschäftsstelle.
Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den jeweils gültigen Festsetzungen der Gutachterausschussgebührensatzung.
Gutachten
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken in seinem Zuständigkeitsbereich (Landkreis).
Wie beantragt man ein Verkehrswertgutachten ?
Der Antrag ist schriftlich an die »Geschäftsstelle zu richten.
Den Antrag können Sie sich hier herunterladen. (Der Antrag kann online ausgefüllt, gespeichert und gedruckt werden - alternativ leer ausgedruckt und ausgefüllt werden.)
Die entsprechenden Formulare sind auch bei der »Geschäftsstelle erhältlich.
Antrag stellen kann jeder Grundstückseigentümer, Inhaber von Rechten an Grundstücken sowie Personen, die ihre Antragsberechtigung nachweisen können (z.B. Betreuer).
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Gutachterausschusskostensatzung.
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