SG Schwerbehindertenrecht/ Landesblindengesetz

Hotline während Sprechzeiten

Postanschrift:

Landratsamt Görlitz
Sozialamt
SG Schwerbehinderten-recht/ Landesblinden-gesetz
Postfach 300152
02806 Görlitz
 

Standort:

Hochwaldstr. 29, ZI
im Geoportal anzeigen
Landratsamt Görlitz
Außenstelle Zittau
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
 

Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht/ Landesblindengeldgesetz ist für die Feststellung des Grades der Behinderung sowie für die Feststellung der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG) zuständig, sofern im Kreisgebiet der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt vorliegt. 
 
Antragsstellung und Ablauf der Bearbeitung
 
Für die Prüfung und Einschätzung der im Antrag geltend gemachten Beeinträchtigungen werden medizinische Befundberichte von Ihren behandelnden Ärzten sowie Entlassungsberichte von Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken angefordert. 
Auch weitere vorliegende medizinische Unterlagen, z.B. von der Pflegekasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung, können beigezogen werden. Nachdem diese Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden sie versorgungsmedizinisch ausgewertet. Sind die eingesandten Unterlagen für eine abschließende versorgungsmedizinische Beurteilung ausreichend, so erteilen wir anschließend einen Bescheid über die Feststellung einer Behinderung.
 
Sofern Ihnen medizinische Unterlagen vorliegen, die im Zusammenhang mit den von Ihnen geltend gemachten Beeinträchtigungen stehen, reichen Sie diese bitte mit ein. 
 
Sollten in der Bearbeitungszeit Änderungen eintreten (Neue Anschrift, wesentliche Änderungen des Gesundheitszustandes) bitten wir um Information. 
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen zu den Sprechzeiten über unsere Hotline zur Verfügung. 






Öffnungszeiten:

Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr