Gebührenanpassung Trichinellenproben Schwarzwild

Gebührenanpassung

Die Gebühr für die Untersuchung der Trichinellenproben von Schwarzwild im Landkreis Görlitz wird ab dem 01.01.2017 angepasst und beträgt neun Euro. Die Anpassung ist notwendig wegen der Erhöhung der Sachkosten im Labor, dem erhöhten logistischen Aufwand für das kreisweite Probensammel- und Transportsystem sowie den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an Untersuchungslabore. Die Gebührenerhebung basiert auf Artikel 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165 vom 30.04.2004, S. 1) i. V. m. der Neunten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis  - 9. SächsKVZ) vom 21. September 2011 (SächsGVBl. S. 410), die zuletzt durch die Verordnung vom 25. Juli 2016 (SächsGVBl. S. 298) geändert worden ist. Fragen an: Sachgebietsleiter Fleischhygiene unter 03585 44-2784.