Information zum Hochwasser im August und September 2010
Dank des Landrates
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ende September wurde der Landkreis Görlitz erneut von einem schweren Hochwasser betroffen, so dass für den gesamten Landkreis Görlitz Katastrophenalarm ausgelöst werden musste.
Im Vergleich zur Augustflut blieb dieses Mal mehr Zeit, um vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Rechtzeitig konnte der Katastrophenstab im Landkreis aufgebaut werden. Das Zusammenspiel mit Partnern wie der Landes- und Bundespolizei, Bundeswehr, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk, den Feuerwehren sowie den Stadt- und Gemeindeverwaltungen klappte hervorragend. Die konstruktive Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Landestalsperrenverwaltung war uns eine große Hilfe, auch in Hinsicht auf künftige Entscheidungen beim Hochwasserschutz. Mein Dank gilt auch den vielen freiwilligen Helfern, die uneigennützig Nachbarschaftshilfe leisteten oder dort mit anpackten, wo ihre Hilfe gebraucht wurde.
Das Hochwasser hat gezeigt, wo die größten Defizite und Schwachstellen sind. So muss unter anderem schnellstens das Hochwasser- und Alarmierungskonzept im Dreiländereck gemeinsam mit Polen und Tschechien überarbeitet werden. Dringend erforderlich sind mehr Pegel an der Neiße im Norden des Landkreises. Weiterhin muss über ein Hochwasserschutzkonzept am Weißen und Schwarzen Schöps nachgedacht werden. Solche Wetterlagen, wie wir sie erlebt haben, können immer wieder auftreten.
Die Folgen des Hochwassers werden uns alle - Familien, Unternehmen, Städte und Gemeinden, die Landkreisverwaltung, Behörden - noch lange begleiten. Doch wir werden das gemeinsam schaffen.
Ihr Landrat Bernd Lange
Erste Bilanz der Stabsstelle Flut
Die Hochwasserereignisse im August und September in den Einzugsgebieten der Lausitzer Neiße und der Oberen Spree haben enorme Schäden auch an der kommunalen Infrastruktur im Landkreis Görlitz hinterlassen.
Die Leiterin der Stabsstelle Flut, Birgit Weber, zieht Anfang Dezember eine erste Bilanz:
Schäden an kommunaler Infrastruktur
Insgesamt wurden 610 Maßnahmen an der kommunalen Infrastruktur zur Prüfung und abschließenden Entscheidung bei der Landesdirektion Dresden vorgelegt.
Der gemeldete Gesamtschaden beträgt im Landkreis Görlitz rund 127 Millionen Euro. Betrachtet man die Schadenssumme im Direktionsbereich Dresden mit 218 Millionen Euro, dann nimmt der Schadensanteil unseres Landkreises 60 Prozent ein.
Mit über 22 Millionen Euro hat die Stadt Zittau das größte Schadensvolumen angemeldet. Allein die Wiederherstellung der Kläranlagen in Zittau und Hirschfelde kostet 15 Millionen Euro. Fast 30 Millionen Euro des Gesamtschadensvolumens entstanden in den Gemeinden des Zittauer Gebirges. Dabei ist die Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz mit über 10 Millionen Euro Schäden am stärksten betroffen. An der Neiße liegt Ostritz mit 6,3 Millionen Euro an der Spitze der gemeldeten Schäden. Die Stadt Görlitz hat 3,7 Millionen Euro Schäden angemeldet.
Schäden an Kulturdenkmälern
Für die Sanierung von hochwassergeschädigten Denkmälern stellt der Freistaat dem Landkreis Görlitz 3,42 Millionen Euro zur Verfügung, 342.100 Euro noch für dieses Jahr. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Unteren Denkmalschutzbehörde 110 Anträge auf Förderung vor. Die beantragten Zuschüsse betragen 2,7 Millionen Euro. Die Auszahlung der bewilligten Mittel für das Jahr 2010 erfolgt noch im Dezember.
Wiederaufbau
Die Schadensbeseitigung und der Wiederaufbau soll über eine Vielzahl von unterschiedlichen Fachförderrichtlinien abgewickelt werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass weit über 25 Förderprogramme mit unterschiedlichen Bewilligungsstellen zur Anwendung kommen werden.
Alle Förderanträge müssen, mit Ausnahme der Vorhaben an Gewässern, bis zum 31. März 2011 gestellt sein. Hierfür sind im Vorfeld umfangreiche fachliche und inhaltliche Sachverhalte zu klären, um einen nachhaltigen Wiederaufbau sicherzustellen.
Umfang und Volumen der gemeldeten Schäden weisen schon jetzt darauf hin, dass für viele Vorhaben im Anschluss an die Fördermittelantragstellung Genehmigungs- und Baurechtsverfahren erforderlich werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird mit einem Zeitraum von vier Jahren gerechnet.
Anträge auf Auszahlung einer Soforthilfe für Betroffene der Septemberhochwasser
Antragsformular für Privatpersonen-Haushalte zum Download als pdf
Antragsformular für Gewerbe-Vereine-Sonstige zum Download als pdf
Hilfspaket für Hochwasseropfer
Der Freistaat Sachsen hat zur Beseitigung der Schäden des Septemberhochwassers neben der Soforthilfe ein ganzes Bündel an Förderrichtlinien und Darlehensprogrammen zusammengestellt. Der Soforthilfefonds wird um eine Million Euro erweitert. Damit kann den Betroffenen schnelle Unterstützung gewähren. Grundsätzlich wird das Hochwasser vom September bei den Darlehens- und Förderprogrammen genauso behandelt wie das Augusthochwasser.
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Hochwassersonderförderung für denkmalgeschützte Häuser
Der Freistaat Sachsen stellt für vom August- und Septemberhochwasser geschädigte Kulturdenkmale für dieses und das kommende Jahr insgesamt 3.420.400 € für den Landkreis Görlitz (ohne Stadt Görlitz) bereit.
Davon müssen Kassenmittel in Höhe von 342.100 € bis 10.12.2010 ausgegeben sein. Zusätzlich stehen an dieser Stelle noch Restmittel aus der Denkmalförderung bereit, insgesamt ca. 393.000 €.
Verpflichtungsermächtigungen, d.h. Geld für das kommende Jahr, in Höhe von 3.078.300 € müssen bis 31.12.2010 bewilligt sein.
Alle Anträge auf Hochwassersonderförderung müssen bis spätestens am 19.11.2010 in der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen.
Die Bewilligung kann für den denkmalbedingten Mehraufwand erfolgen, d.h. alle vom Hochwasser betroffenen Denkmaleigentümer können eine Zuwendung bekommen. Antragsberechtigt sind Denkmaleigentümer, welche vom August und/ oder September Hochwasser betroffen sind. Es gibt einen Erlass des SMI, dass die Maßnahmen begonnen und beendet sein dürfen und trotzdem Förderunschädlichkeit besteht.
Eigentümer, die von der Versicherung 100% der Kosten bezahlt bekommen haben, bekommen keine Mittel. Förderfähig sind bis zu 85% der Kosten. Wer keine 15 % Eigenmittel hat, sollte trotzdem einen Antrag stellen, da auch noch Mittel bei Umgebindestiftung, Sparkasse und Deutsche Stiftung Denkmalschutz bereit stehen.
Wegen des umfassenden Antragsverfahrens bietet das Landratsamt Görlitz zusätzliche Beratungstermine an.
Folgende Unterlagen sind beizufügen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Erklärung, dass keine Mittel aus anderen Förderungen, von Versicherungen etc. für das Objekt bereits beantragt, bewilligt oder ausgezahlt wurden für die Beseitigung der Hochwasserschäden am Gebäude
- Fotos (kurze detaillierte Fotodokumentation)
- Möglichst 2 - 3 Kostenangebote oder Kostenschätzung nach DIN 276
- Aktueller Grundbuchauszug
Bitte beachten Sie, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung besitzen. Eigentümer, welche noch keinen Antrag gestellt haben, senden diese bitte mit Einreichung der Fördermittelunterlagen mit dem beiliegendem Formular zu. Folgende Unterlagen sind zur Beantragung der Genehmigung erforderlich:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Beschreibung der Schäden und der geplanten Maßnahmen
- Fotos (mindestens im Format 9*13 cm, möglichst Originalfotos)
Landkreis Görlitz
Bauaufsichtsamt
SG I - Bauaufsicht / Denkmalschutz
Neustadt 47
02763 Zittau
Ansprechpartner:
Unteren Denkmalschutzbehörde, Sven Rüdiger, Tel.: 03583 79672724
Stabsstelle Fluthilfe, Rica Wittig, Tel.: 03583 721334
Krisenintervention
Wer Hilfe in seiner persönlichen Lebenssituation benötigt, kann sich an die Leitstellen des Landkreises wenden. Von dort wird ein Kontakt zu den Kriseninterventionsteams vermittelt.
Leitstelle Weißwasser: | 03576 207575 |
Leitstelle Löbau: | 03585 441445 |
Leitstelle Görlitz: | 03581 406776 |
Spendenkonten für Hochwasserhilfe eingerichtet
Die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien hat folgendes Spendenkonto für die Hochwasserhilfe eingerichtet:
Empfänger: Landkreis Görlitz
IBAN-Nr.: DE52850501003100038370
BIC: WELADED1GRL
BLZ 850 50100
Konto-Nr. 31 000 38370
Stichwort: Hochwasserfluthilfe 2010
Fluthilfe für das Handwerk
Die Kreishandwerkerschaft Görlitz informiert
Die Handwerkskammer Dresden ruft gemeinsam mit den Kreishandwerkerschaften im Landesdirektionsbezirk auf, für die betroffenen Handwerker und ihre Familien zu spenden. Spenden an namentlich genannte Empfänger werden diesen selbstverständlich direkt zugeleitet.
Spendenkonto:
Handwerkskammer Dresden
Konto: 3100444441
BLZ: 850 503 00
Ostsächsische Sparkasse Dresden
"Fluthilfe für das Handwerk"
Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Hochwasser Anfang August 2010 verursachten Schäden, Erlass des Staatsministers des Staatsministerium der Finanzen im Freistaat Sachsen
Beratungsangebot der SAB
Beratungsstelle in Görlitz
SAB-Regionalbüro Görlitz - Landratsamt
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Tel.: 03581 663-9090
Sprechzeiten
Montag: 09:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Weitere Informationen unter Tel.: 0351 4910 4920 in der Zeit von 8:00 -18:00 Uhr und unter www.sab.sachsen.de