INFORMATIONEN ZUM AUGUST- HOCHWASSER 2010

Spendenkonten für Hochwasserhilfe eingerichtet

Die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien hat folgendes
Spendenkonto für die Hochwasserhilfe eingerichtet:

Empfänger: Landkreis Görlitz

IBAN-Nr.:     DE52850501003100038370
BIC:             WELADED1GRL

BLZ              850 50100
Konto-Nr.     31 000 38370
Stichwort:     Hochwasserfluthilfe 2010

Fluthilfe für das Handwerk
Die Kreishandwerkerschaft Görlitz informiert

Die Handwerkskammer Dresden ruft gemeinsam mit den Kreishandwerkerschaften im Landesdirektionsbezirk auf, für die betroffenen Handwerker und ihre Familien zu spenden. Spenden an namentlich genannte Empfänger werden diesen selbstverständlich direkt zugeleitet.

Spendenkonto:
Handwerkskammer Dresden
Konto: 3100444441
BLZ: 850 503 00
Ostsächsische Sparkasse Dresden
"Fluthilfe für das Handwerk"

Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Hochwasser Anfang August 2010 verursachten Schäden, Erlass des Staatsministers des Staatsministerium der Finanzen im Freistaat Sachsen


Landkreis Görlitz, Untere Denkmalschutzbehörde

Hochwassersonderförderung für denkmalgeschützte Häuser

Der Freistaat Sachsen stellt für vom August- und Septemberhochwasser geschädigte Kulturdenkmale für dieses und das kommende Jahr insgesamt 3.420.400 € für den Landkreis Görlitz (ohne Stadt Görlitz) bereit.

Davon müssen Kassenmittel in Höhe von 342.100 € bis 10.12.2010 ausgegeben sein. Zusätzlich stehen an dieser Stelle noch Restmittel aus der Denkmalförderung bereit, insgesamt ca. 393.000 €.

Verpflichtungsermächtigungen, d.h. Geld für das kommende Jahr,  in Höhe von 3.078.300 € müssen bis 31.12.2010 bewilligt sein.

Alle Anträge auf Hochwassersonderförderung  müssen bis spätestens am 19.11.2010 in der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen.

Die Bewilligung kann für den denkmalbedingten Mehraufwand erfolgen, d.h. alle vom Hochwasser betroffenen Denkmaleigentümer können eine Zuwendung bekommen. Antragsberechtigt sind Denkmaleigentümer, welche vom August und/ oder September Hochwasser betroffen sind. Es gibt einen Erlass des SMI, dass die Maßnahmen begonnen und beendet sein dürfen und trotzdem Förderunschädlichkeit besteht.

Eigentümer, die von der Versicherung 100% der Kosten bezahlt bekommen haben, bekommen keine Mittel. Förderfähig sind bis zu 85% der Kosten. Wer keine 15 % Eigenmittel hat, sollte trotzdem einen Antrag stellen, da auch noch Mittel bei Umgebindestiftung, Sparkasse und Deutsche Stiftung Denkmalschutz bereit stehen.

Wegen des umfassenden Antragsverfahrens bietet das  Landratsamt Görlitz zusätzliche Beratungstermine an.

Folgende Unterlagen sind beizufügen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Erklärung, dass keine Mittel aus anderen Förderungen, von Versicherungen etc. für das Objekt bereits beantragt, bewilligt oder ausgezahlt wurden für die Beseitigung der Hochwasserschäden am Gebäude
  • Fotos (kurze detaillierte Fotodokumentation)
  • Möglichst 2 - 3 Kostenangebote oder Kostenschätzung nach DIN 276
  • Aktueller Grundbuchauszug

Bitte beachten Sie, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung besitzen. Eigentümer, welche noch keinen Antrag gestellt haben, senden diese bitte mit Einreichung der Fördermittelunterlagen mit dem beiliegendem Formular zu. Folgende Unterlagen sind zur Beantragung der Genehmigung erforderlich:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der Schäden und der geplanten Maßnahmen
  • Fotos (mindestens im Format 9*13 cm, möglichst Originalfotos)

Die Anträge sind einzureichen bei:
Landkreis Görlitz
Bauaufsichtsamt
SG I - Bauaufsicht / Denkmalschutz
Neustadt 47
02763 Zittau

Ansprechpartner: 
Unteren Denkmalschutzbehörde, Sven Rüdiger, Tel.: 03583 79672724
Stabsstelle Fluthilfe, Rica Wittig, Tel.: 03583 721334


Zentrale Entsorgung in Flutgebiet eingestellt

Die zentrale Entsorgung von Abfall aus den vom Hochwasser betroffenen Gebieten im Landkreis Görlitz wird am 3. September eingestellt. Begründete Ausnahmefälle sind nur in Abstimmung mit dem Landratsamt Görlitz, Untere Abfallbehörde und den Entsorgern (NEG, EGLZ) möglich.

Nachweislich betroffene Bürger können sich an folgende Ansprechpartner der Unteren Abfallbehörde wenden:
Bereich Löbau-Zittau, Regina Luhn, Tel.: 03583 7967-2759
Bereich Görlitz, Claudia Preussler, 03581 663-3116
Bereich NOL, Irina Dürr, 03588 285-757


Beratungsangebot der SAB

Beratungsstelle in Görlitz
SAB-Regionalbüro Görlitz - Landratsamt
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Tel.: 03581 663-9090
Sprechzeiten
Montag:       09:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag:     09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch:      09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:        09:00 Uhr - 14:00 Uhr

Weitere Informationen unter Tel.: 0351 4910 4920  in der Zeit von  8:00 -18:00 Uhr und unter www.sab.sachsen.de


Dank an Helfer der Flutkatastrophe

Der Landkreis Görlitz wurde am 7. August von der schlimmsten Flutkatastrophe seit 1866 heimgesucht. Aber nicht nur uns, sondern auch unsere polnischen und tschechischen Nachbarn hat es schlimm getroffen. Die ungeheuren materiellen Schäden und das persönliche Leid der Betroffenen müssen erst einmal verkraftet und die Schäden beseitigt werden.

Für den Einsatz der unzähligen Helfer beim Kampf gegen die zerstörerischen Fluten spricht Landrat Bernd Lange herzlichsten Dank aus. Bürgermeister, Feuerwehren,  THW und die vielen freiwilligen Helfer standen oftmals vor schier ausweglosen Situationen.

Dank gilt auch der  Landes- und Bundespolizei sowie der Bundeswehr. Unzählige regionale Unternehmen leisteten unkomplizierte, schnelle Hilfe.  "Wir fühlten uns zu keiner Zeit allein gelassen", sagte Bernd Lange. Als wohltuend bezeichnete der Landrat auch das Mitgefühl und die Hilfsangebote aus anderen Bundesländern, sächsischen Kommunen sowie aus den Partnerlandkreisen.


VHS Dreiländereck gibt Preisnachlass für Flutopfer

Im August waren viele Gemeinden im Landkreis vom Hochwasser betroffen.  Aufgrund dieser besonderen Situation gewährt die Volkshochschule Dreiländereck einen Nachlass auf Kursentgelte. Von der Flut Betroffene bekommen (unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigung) 25 Prozent des Kursentgeltes erlassen.

Die Ermäßigung gilt für alle „klassischen“ VHS-Kurse. Davon ausgenommen sind Kurse mit externen Abschlüssen. Die Regelung gilt für alle im Herbstsemester beginnenden beziehungsweise schon im August und in den ersten Septembertagen begonnenen Kurse.