Wichtige Information für Jäger -  Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer

Wie Ihnen sicher bereits hinlänglich bekannt ist, haben sich mit dem in Kraft treten des neuen Lebensmittelhygienerechts der Europäischen Union im Jahr 2004 auch für die Jäger einige Änderungen ergeben. Aus diesem Anlass möchte das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz nochmals die Gelegenheit nutzen, auf die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer für jeden der Lebensmittel an andere abgibt, hinzuweisen.
Dazu zählt die Abgabe von Wildfleisch auch bei kleinen Mengen von selbst erlegtem, aus der Decke geschlagenem, abgeschwartetem oder ggf. zerwirktem Wild, welches direkt bzw. über Gaststätten, Wildfleischgeschäfte oder Fleischereien an Personen außerhalb des eigenen Haushaltes gelangt. 
Die Registrierung ermöglicht unserem Amt eine bessere Überwachung der Herstellung und des Vertriebs von Lebensmitteln im Rahmen der Direktvermarktung. Gleichzeitig kann das LÜVA bei hygienischen bzw. anderweitigen Mängeln zur Sicherstellung einer guten Hygienepraxis unterstützend tätig werden.

Das Meldeformular zur Registrierung erhalten Sie in den Dienststellen des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes bzw. der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Görlitz. Auf Wunsch erhalten Sie das Formular auch per Fax oder über die Homepage des Landkreises Görlitz (http://www.kreis-goerlitz.de/ -Bürgerservice-Formulare-Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt). Nach erfolgter Registrierung findet i. d. R. eine erste Vor-Ort-Kontrolle der betreffenden Räumlichkeiten im Rahmen allgemein verbindlicher Hygienevorgaben der EU statt. 

TÄ Brigitte Thude
Sachgebietsleiterin Fleischhygiene/ Tiernebenprodukte
Landkreis Görlitz

Formular Registrierung