3. Führen von Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften
Kinder und Jugendliche benötigen einen Vormund, wenn sie ihre leiblichen Eltern verloren haben oder die Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihre elterliche Sorge auszuüben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Amtsvormundschaft /Amtspflegschaft stehen für die Fälle zur Verfügung, in denen keine geeigneten Verwandten, engagierte Personen oder Vereine diese Aufgabe wahrnehmen können.
Kinder und Jugendliche bekommen von Amts wegen einen Pfleger/eine Pflegerin, wenn zwar ihre Eltern vorhanden sind, diese jedoch Teile der elterlichen Sorge, beispielsweise die Personensorge, aus gesundheitlichen oder anderen Hinderungsgründen nicht mehr übernehmen können.
Dem Jugendamt obliegt als Amtsvormund das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen. Der Vormund nimmt die Integritäts-, Erziehungs-, Entfaltungs- und Vermögensinteressen des Mündels gemäß seiner jeweiligen Lebenssituation wahr.
Eine Pflegschaft umfasst einzelne oder mehrere Wirkungskreise der Personen- bzw. Vermögenssorge. Die Pflegschaft wird eingerichtet, wenn den Eltern nur Teile der Personensorge bzw. Vermögenssorge entzogen werden bzw. wenn es zur Interessenkollision zwischen den Eltern und dem Kind kommen könnte.
Kinder von minderjährigen Müttern stehen von Gesetzes wegen unter Vormundschaft des Jugendamtes.
Möglich ist auch die Antragstellung als Einzelvormund durch nahe Verwandte, die geeignet und in der Lage sind die rechtliche Vertretung des Mündels wahrzunehmen. Das können zum Beispiel die Eltern der minderjährigen Kindesmutter sein. Dies muss jedoch rechtzeitig vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Eine Vormundschaft oder Pflegschaft muss bei der zuständigen Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes beantragt werden.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Vormundschaft und Pflegschaft haben, so wenden Sie sich bitte an die Zuständigen im Sachgebiet, die erreichbar sind am Standort:
Weißwasser unter 03581 663-2837
Niesky unter 03581 663-2838
Görlitz unter 03581 663-2861 , 663-2831 und 663-2969
Löbau unter 03581 663-2857 und 663-2862
Zittau unter 03581 663-2832