2017 - 2020

Maßnahmeplanung für die präventive Kinder- und Jungendarbeit/

Jugendverbandsarbeit/ Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz für den Planungszeitraum 2017 – 2020

Beschlüsse JHA vom 14.09.2016 :
 

Maßnahmen für die präventive Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Verbandsarbeit und Familienbildung des Landkreises Görlitz für den Planungszeitraum 2017 - 2020

im Planungsraum 1

im Planungsraum 2

im Planungsraum 3

im Planungsraum 4

im Planungsraum 5

übergreifend

Die Zuordnung der Vollzeitäquivalente (VzÄ) zu den einzelnen Zielen können innerhalb eines Angebotes in den Planungsräumen jeweils flexibel dem Bedarf im Rahmen des „Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP)" angepasst werden als pdf

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt seine Positionierung für die Kofinanzierung
• der ESF-Förderung „Produktionsschule" der Lebenshof gGmbH für den Zeitraum 2017-2020 und
• der Landesfinanzierung für das Flexible Jugendmanagement im Landkreis Görlitz des Jugendring Oberlausitz e.V. für den Zeitraum der Drittmittelfinanzierung als pdf



 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 2.6.2016

  1. die Bedarfsfeststellung zur Fortschreibung der Jugendhilfeplanung 2017-2020,
  2. die Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz  und
  3. den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für die Fachkraftförderung in der  präventiven Jugendhilfe gemäß der §§ 11-14 und 16 SGB VIII im Planungszeitraum  2017- 2020 beschlossen.

Zu 1. Beschluss Nr.: 166/2016

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung gem. Anlage 1 für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Leistungen der §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII ab 2017.

Zu 2. Beschluss Nr.: 165/2016

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

1. das Außerkraftreten der

  • Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendverbandsarbeit/ Jugendschutz/ Familienbildung/ Kinder- und Jugenderholung vom 20.10.2011 mit Ausnahme der Punkte 4 bis 5, die bis zur Beendigung der Projekte für das Förderjahr 2016 Gültigkeit haben und
  • der Richtlinie des Landkreises Görlitz für die Fachkraftförderung der Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung vom 23.06.2011 mit Ausnahme der Punkte 5 bis 10, die bis zur Beendigung der Projekte für das Förderjahr 2016 Gültigkeit haben.

2. die Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus

     Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz Jugendamt.

Zu 3. Beschluss Nr. JHA/167/2016

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

  1. die Fortführung der geltenden präventiven Jugendhilfeplanung bis 31.03.2017,
  2. den Aufruf des Landkreises Görlitz zur Einreichung von Anträgen für den Planungszeitraum 2017- 2020 und
  3. die Zeitschiene für die Jugendhilfeplanung der Leistungsbereiche der §§ 11 - 14 und 16 SGB VIII ab 2017.

Für das weitere Verfahren der präventiven  Jugendhilfeplanung geben wir Ihnen noch folgende Hinweise:

  1. es sind zwei separate Anträge für 2017 zu stellen; für den Zeitraum 01.01.2017- 31.03.2017 (antragsberechtigt nur Träger der aktuellen Jugendhilfeplanung) und für den Zeitraum 01.04.2017-31.12.2017 entsprechend des Beschlusses JHA/167/ 2017
  2. die Einreichungsfrist für beide Antragszeiträume endet am 08.07.2016
  3. Grundlage für beide Antragszeiträume ist die neue Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz
  4. zu verwenden sind für beide Antragszeiträume die neuen Formulare der Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz

Beschluss Bedarfsfeststellung

Beschluss Aufruf

Rahmenrichtlinie  

Förderleitfaden der Rahmenrichtlinie 

Antrag Rahmenrichtlinie- Zuwendung LK GR

Ziele_und_Leistungen_ab_2017

Bewertungskriterien

Beschluss Nr.: 142/2016

Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß Anlage 1 die Fortschreibung der strategischen Ziele im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz ab 01.01.2017 für die Bereiche

  • Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII
  • Jugendverbandsarbeit gem. § 12 SGB VIII
  • Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gem. § 14 SGB VIII und
  • Förderung der Erziehung in der Familie gem. § 16 SGB VIII


Beschluss Nr. 142/2016 zum Download als pdf

Beschluss Nr.: 141/2016

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bestandserhebung in Form der Planungsraumbeschreibungen gem. Anlage 1 auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Planungsräumen und statistischer Daten für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Leistungen der §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII ab dem 01.01.2017.

Beschluss Nr. 141/2016 zum Download als pdf

Beschluss Nr.: 156/2010

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) beschließt die „Strategischen Ziele und Bedarfe als Grundlage der Steuerung der Jugendhilfe im Landkreis Görlitz im Rahmen der Jugendhilfeplanung“ gemäß den Anlagen 1 und 2. Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf berücksichtigt werden kann.

Anlage 1 zum Download als pdf

Anlage 2 zum Download als pdf