2017 - 2020
Maßnahmeplanung für die präventive Kinder- und Jungendarbeit/
Jugendverbandsarbeit/ Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz für den Planungszeitraum 2017 – 2020
Beschlüsse JHA vom 14.09.2016 :
Maßnahmen für die präventive Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Verbandsarbeit und Familienbildung des Landkreises Görlitz für den Planungszeitraum 2017 - 2020
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 2.6.2016
- die Bedarfsfeststellung zur Fortschreibung der Jugendhilfeplanung 2017-2020,
- die Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz und
- den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für die Fachkraftförderung in der präventiven Jugendhilfe gemäß der §§ 11-14 und 16 SGB VIII im Planungszeitraum 2017- 2020 beschlossen.
Zu 1. Beschluss Nr.: 166/2016
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung gem. Anlage 1 für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Leistungen der §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII ab 2017.
Zu 2. Beschluss Nr.: 165/2016
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
1. das Außerkraftreten der
- Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendverbandsarbeit/ Jugendschutz/ Familienbildung/ Kinder- und Jugenderholung vom 20.10.2011 mit Ausnahme der Punkte 4 bis 5, die bis zur Beendigung der Projekte für das Förderjahr 2016 Gültigkeit haben und
- der Richtlinie des Landkreises Görlitz für die Fachkraftförderung der Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung vom 23.06.2011 mit Ausnahme der Punkte 5 bis 10, die bis zur Beendigung der Projekte für das Förderjahr 2016 Gültigkeit haben.
2. die Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus
Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz Jugendamt.
Zu 3. Beschluss Nr. JHA/167/2016
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
- die Fortführung der geltenden präventiven Jugendhilfeplanung bis 31.03.2017,
- den Aufruf des Landkreises Görlitz zur Einreichung von Anträgen für den Planungszeitraum 2017- 2020 und
- die Zeitschiene für die Jugendhilfeplanung der Leistungsbereiche der §§ 11 - 14 und 16 SGB VIII ab 2017.
Für das weitere Verfahren der präventiven Jugendhilfeplanung geben wir Ihnen noch folgende Hinweise:
- es sind zwei separate Anträge für 2017 zu stellen; für den Zeitraum 01.01.2017- 31.03.2017 (antragsberechtigt nur Träger der aktuellen Jugendhilfeplanung) und für den Zeitraum 01.04.2017-31.12.2017 entsprechend des Beschlusses JHA/167/ 2017
- die Einreichungsfrist für beide Antragszeiträume endet am 08.07.2016
- Grundlage für beide Antragszeiträume ist die neue Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz
- zu verwenden sind für beide Antragszeiträume die neuen Formulare der Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz
Förderleitfaden der Rahmenrichtlinie
Antrag Rahmenrichtlinie- Zuwendung LK GR
Beschluss Nr.: 142/2016
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß Anlage 1 die Fortschreibung der strategischen Ziele im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz ab 01.01.2017 für die Bereiche
- Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII
- Jugendverbandsarbeit gem. § 12 SGB VIII
- Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gem. § 14 SGB VIII und
- Förderung der Erziehung in der Familie gem. § 16 SGB VIII
Beschluss Nr. 142/2016 zum Download als pdf
Beschluss Nr.: 141/2016
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bestandserhebung in Form der Planungsraumbeschreibungen gem. Anlage 1 auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Planungsräumen und statistischer Daten für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Leistungen der §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII ab dem 01.01.2017.
Beschluss Nr. 141/2016 zum Download als pdf
Beschluss Nr.: 156/2010
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) beschließt die „Strategischen Ziele und Bedarfe als Grundlage der Steuerung der Jugendhilfe im Landkreis Görlitz im Rahmen der Jugendhilfeplanung“ gemäß den Anlagen 1 und 2. Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf berücksichtigt werden kann.