Geplante Unternehmensflurbereinigung B 178 Mittelherwigsdorf

Informationen zum geplanten Flurbereinigungsverfahren „B 178 Mittelherwigsdorf“

Worum geht es?

Für den fehlenden Lückenschluss der B 178n zwischen den Anschlussstellen Niederoderwitz und Oberseifersdorf soll die „Unternehmensflurbereinigung B 178 Mittelherwigsdorf“ angeordnet werden. Möglicherweise haben Sie in einem der Amtsblätter der Gemeinden Mittelherwigsdorf, Oderwitz oder deren angrenzende Gemeinden gelesen, dass wir als Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Görlitz für den 31.03.2020 zu einer sogenannten Aufklärungsversammlung eingeladen hatten. Diese Veranstaltung konnte aufgrund der aktuellen Situation leider nicht stattfinden.

Die Bundesstraßenverwaltung plant die Realisierung dieses Bauabschnittes.

Zur Regelung des Baurechts wird die Landesdirektion Sachsen auch für diesen Bauabschnitt den Planfeststellungsbeschluss erlassen. In diesem Zusammenhang hat die Landesdirektion 2017 beim Landratsamt Görlitz, Obere Flurbereinigungsbehörde die Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung beantragt.

Daraufhin haben wir geprüft, ob die in § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und arbeiten nun an der Einleitung eines solchen Verfahrens.

In mehreren Arbeitstreffen haben wir uns bereits mit Akteuren vor Ort zur zweckmäßigen Abgrenzung des Verfahrens verständigt.

Den Entwurf der geplanten Gebietsabgrenzung finden Sie hier!

Ein wichtiger Schritt bei der Verfahrenseinleitung ist, die voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären (vgl. § 5 Absatz 1 FlurbG). Dies sollte in der eingangs erwähnten Veranstaltung passieren.

Wie geht es jetzt weiter?

Da Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern auf absehbare Zeit untersagt sind, werden wir die betroffenen Grundstückseigentümer in schriftlicher Form über das bevorstehende Flurbereinigungsverfahren aufklären. Dazu erhalten die voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer in Kürze per Briefpost umfangreiche Informationen zum geplanten Verfahren, dem Ablauf sowie den Rechten und Pflichten eines jeden einzelnen Grundstückseigentümers. Darin werden auch konkrete Ansprechpartner für auftretende Fragen benannt.

Es wird auch die Möglichkeit geben, offene Fragen zum Verfahren telefonisch, schriftlich oder persönlich (nach Terminvereinbarung) zu erörtern.

Thomas Kipke

Leiter der Oberen Flurbereinigungsbehörde