Freiwilliger Landtausch Quitzdorf-Niesky
Gemäß § 27a VwVfG wird beiliegender Verwaltungsakt (Anordnung des Freiwilligen Landtausches Quitzdorf-Niesky, gemäß § 103a FlurbG) zusätzlich zu den Bekanntmachungsvorschriften des Flurbereinigungsgesetzes auch auf der Internetseite des Landkreis Görlitz veröffentlicht.
Tauschbeschluss zum download!