Standarderklärung zur Lebensmittelketteninformation
Standarderklärung zur Lebensmittelketteninformation
- ab 01.01.2010 gilt entsprechend der VO 853/2004 Anhang II Abschnitt III für Schweine, Einhufer, Rinder, Schafe, Geflügel, Hasentiere und Farmwild, welche zur Schlachtung erbracht werden sollen die „Information zur Lebensmittelkette“
- für diese ist das beigefügte Formular „Standarderklärung zur Lebensmittelketteninformation“ zu verwenden
- die Standarderklärung ist vom verantwortlichen Erzeuger (Lebensmittelunternehmer) vollständig auszufüllen und zu unterschrieben
- es ist ausreichend, wenn die betreffende Information zur Lebensmittelkette auf dem Weg zum Schlachthof mitgegeben wird
