Standarderklärung zur Lebensmittelketteninformation

Standarderklärung zur Lebensmittelketteninformation


  • ab 01.01.2010 gilt entsprechend der VO 853/2004 Anhang II Abschnitt III für Schweine, Einhufer, Rinder, Schafe, Geflügel, Hasentiere und Farmwild, welche zur Schlachtung erbracht werden sollen die „Information zur Lebensmittelkette“
  • für diese ist das beigefügte Formular „Standarderklärung zur Lebensmittelketteninformation“ zu verwenden 
  • die Standarderklärung ist vom verantwortlichen Erzeuger (Lebensmittelunternehmer) vollständig auszufüllen und zu unterschrieben
  • es ist ausreichend, wenn die betreffende Information zur Lebensmittelkette auf dem Weg zum Schlachthof mitgegeben wird


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