Zweite Förderrunde des Förderprogramms "Orte der Demokratie"

In der zweiten Förderrunde sollen bis zu acht weitere Projekte für eine Förderung ausgewählt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren. Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen - Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen.


Was ist das Förderprogramm „Orte der Demokratie“?

Das Förderprogramm „Orte der Demokratie“ ist Teil der gemeinsamen Förderrichtlinie „Orte des Gemeinwesens“ des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS). "Orte der Demokratie" sind Orte des Gemeinwesens. Sie bieten ein Dach, unter dem demokratisch ausgehandelt werden kann, wie das Zusammenleben in der Kommune konstruktiver gestaltet werden kann, durch konkrete Projekte. Alle die wollen, sollen mitreden und mitgestalten können. Mittels methodischer Begleitung sollen unterschiedlichste Perspektiven in den Austausch über lokale Themen und Herausforderungen kommen. Die "Orte der Demokratie" können dazu beitragen, die demokratische Selbstwirksamkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Lebensqualität und den lokalen Zusammenhalt zu steigern.


Welche Eckpunkte und Rahmenbedingungen gibt es?

WER:                    gemeinnützige Vereine, Verbände, Gesellschaften und Kommunen

WO:                      in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem
                            konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug

WIEVIEL:              maximal 100 000 EURO pro Jahr

WIE LANGE:          bis zu drei Jahre



Wie und bis wann kann ich mich bewerben?

Seit 1. Januar 2023 ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) Bewilligungsstelle für das Förderprogramm „Orte der Demokratie“. Am 1. März 2023 wurde das Förderportal geöffnet. Hier finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren. Bis zum 18. April 2023 können Sie Ihre Interessenbekundung einreichen:

Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens - sab.sachsen.de



Gibt es Unterstützung während des Antragsverfahrens?

Sie haben Interesse, aber noch Fragen? Dann nutzen Sie unsere FAQ-Webinare, in denen die Fachreferent:innen Ihre Fragen beantworten. Bitte melden Sie sich für einen Termin an, der Ihnen am besten passt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Registrierung möglich.


Donnerstag, 16. März 2022: 14 bis 15 Uhr;
Registrierungslink

oder

Mittwoch, 29. März 2023:  11 bis 12 Uhr;
Registrierungslink


Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.



Weitere Informationen sowie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie auf der Homepage des Förderprogramms: www.demokratie.sachsen.de


Ansprechpartner für das Förderprogramm im SMJusDEG ist Franz Knoppe, Tel.: 0351 / 564-16514, E-Mail: demokratie@smj.justiz.sachsen.de.


Möchten Sie selbst einen "Ort der Demokratie" gestalten oder kennen da jemanden? Wir freuen uns, wenn Sie die Information in Ihren Netzwerken weiterleiten und engagierte Menschen auf die 2. Förderrunde im Landesprogramm „Orte der Demokratie“ aufmerksam machen.