Wohngeldstelle des Landkreises Görlitz zieht sechs Monate nach Einführung der Wohngeld-Plus-Regelungen erstes Fazit

In der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2023 sind bei der Wohngeldstelle des Landkreises Görlitz 3.830 Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge eingegangen. Dies entspricht etwa dem doppelten Antragsaufkommen im Vergleich zum Vorjahr. Bislang war der Landkreis mit der Einführung der neuen Regelungen von einer Verdreifachung der Antragszahlen ausgegangen.

Die Wohngeldstelle des Landkreises Görlitz ist für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen der Einwohner des Landkreises Görlitz, ausgenommen der Städte Görlitz und Zittau, zuständig. Sowohl Görlitz als auch Zittau haben aufgrund ihrer Einwohnerzahlen eigene Wohngeldstellen. Die Einwohner der Städte Görlitz und Zittau müssen sich für die Beantragung von Wohngeld daher bitte an die jeweiligen Stadtverwaltungen wenden.

Je nach Komplexität und Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit, wie auch zu Beginn des Jahres, bei 12 Wochen. Durch die Einstellung zusätzlichen Personals konnte eine Vielzahl von Anträgen seit dem 1. Januar 2023 abschließend bearbeitet werden. Bei monatlich gleichbleibendem Antragseingang ist mit einer sinkenden durchschnittlichen Bearbeitungszeit bis zum Ende des Kalenderjahres zu rechnen.

Die Angaben zu den Bearbeitungszeiten beziehen sich ausschließlich auf die Wohngeldstelle des Landkreises Görlitz.

Seit dem 1. Juli 2023 ist es nicht nur für Mieter (Mietzuschuss), sondern nun auch für Eigentümer (Lastenzuschuss) und für Heimbewohner möglich den Antrag über Amt24 online zu stellen. Neben der Möglichkeit der Onlineantragstellung ist selbstverständlich auch die herkömmliche Antragstellung (Papierantrag) weiterhin möglich.