Entsorgung von Herbstlaub

Entsorgung von Herbstlaub
Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, informiert über die Entsorgung von Herbstlaub. Da der Bioabfallbehälter bei der im Herbst anfallenden großen Menge an Laub meist nicht ausreicht, wird auf weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des Laubes hingewiesen.


Nutzung von Gartenabfallsäcken zusätzlich zum Bioabfallbehälter
Bei einem zeitweilig erhöhten Bioabfallaufkommen, können 120-Liter-Gartenabfallsäcke zusätzlich zum Bioabfallbehälter genutzt werden. Die Säcke können gegen eine Gebühr von 3,12 Euro je Stück beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft in Niesky, der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH in Lawalde sowie bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH in Niesky und Weißwasser/O.L. erworben werden. Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft informiert bei Bedarf auch, welche Stadt- und Gemeindeverwaltungen die Gartenabfallsäcke ebenfalls anbieten. Die Säcke werden im Rahmen der Bioabfallsammlung eingesammelt. Dafür müssen diese verschlossen unmittelbar neben dem Bioabfallbehälter stehen und für das Grundstück ein Bioabfallbehälter angemeldet sein. Das maximale Füllgewicht von zehn Kilogramm sollte nicht überschritten werden.


Anlieferung an Kompostieranlagen
Laub, Grün- oder Heckenschnitte, die nicht in den Bioabfallbehälter passen oder sich nicht problemlos kompostieren lassen, können an Kompostieranlagen gegen Gebühr angeliefert werden.


Eigenkompostierung
Eine Ausnahme vom Anschlusszwang für den Bioabfallbehälter wird vom Landkreis erteilt, wenn der Grundstückseigentümer oder der dinglich Berechtigte formlos schriftlich Eigenkompostierung anzeigt und alle auf seinem oder zu seiner privaten Lebensführung genutzten Grundstücke ganzjährig anfallenden kompostierbaren Abfälle dort selbst ordnungsgemäß und schadlos verwertet.

Eine fachgerechte Eigenkompostierung führt durch, wer eine ganzjährige Kompostierung von allen im Grundstück anfallenden organischen Abfällen gewährleistet und keine Belästigung oder Gefährdung der Allgemeinheit durch Gerüche oder Ungeziefer hervorruft. Insbesondere ist ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen der Kompostiereinrichtung und der nächsten Wohngebäudeöffnung sowie zur Böschungskante von Gewässern einzuhalten. Des Weiteren sind für die schadlose Verwertung des Kompostes 25 Quadratmeter Grünland pro Bewohner und Jahr notwendig. Für die Fortführung der Eigenkompostierung sind keine neuen Anträge zu stellen. Die bereits erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit gemäß § 9 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz.


Kontakt:
Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky
Telefon:          03588 261-716, 03588 261-702
Fax:               03588 261-750
E-Mail:           info@aw-goerlitz.de
Internet:        www.kreis-goerlitz.de