Verlängerung des Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine bis 4. März 2025

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 24. November 2023 zugestimmt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Dies gilt auch für die im Landkreis Görlitz lebenden Ukrainer auch wenn im Aufenthaltstitel die Gültigkeit bis 2024 vermerkt ist. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten von Ende September 2023. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus bringt sowohl eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden.

Der Landkreis Görlitz bittet die Helfersysteme um Weiterleitung dieser Entscheidung an die Betroffenen.