Verkleinerung der ASP-Restriktionszonen im Landkreis Görlitz

Verkleinerung der ASP-Restriktionszonen im Landkreis Görlitz

Am 3. Mai 2025 haben sich die Einschränkungen der Jagd aufgrund der Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest für einen Großteil der Jagdreviere im Landkreis Görlitz durch eine weitere Reduzierung der Sperrzonen verringert. Nun gibt es neben den Jagdrevieren der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und Sperrzone I (Pufferzone) auch wieder Jagdreviere in „ASP-freien Gebieten“. Die Änderungen der Sperrzonen sind im Geoportal-Sachsenatlas unter https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=99946feb-e3c7-4bb4-90f1-fa102bc3b05e einsehbar. Für die Jagdreviere ergeben sich in den geänderten Sperrzonen folgende Rahmenbedingungen:

Regelungen für Gebiete, die von der Sperrzone I zum ASP-freiem Gebiet festgelegt wurden:

  1. Jedes gesund erlegte Wildschwein ist unverzüglich mit den für Sachsen festgelegten Wild-IDs zu kennzeichnen, Blutproben für die Untersuchung auf ASP zu nehmen und die Erlegungsdaten einschließlich der GPS-Daten im Schwarzwildmonitoring oder in einem Probenbegleitschein zu erfassen. Es wird eine Aufwandentschädigung von 20 Euro für ein gesund erlegtes Wildschwein gewährt.
  2. Ein Inverkehrbringen des Wildbrets ist erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes möglich und unterliegt keinen Einschränkungen.
  3. Die Entsorgung von Aufbruch und Schwarte kann bis auf Weiteres über die bekannten Kadaversammelpunkte erfolgen.
  4. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein ist unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes dem Veterinäramt per E-Mail an schwarzwildmeldung@kreis-gr.de oder telefonisch unter 03581 663-8822 zu melden und wird vom Bergedienst des Veterinäramtes abgeholt. Für die Anzeige wird eine Aufwandentschädigung von 30 Euro und für die Mitwirkung bei der Bergung und Beseitigung des Schwarzwildes eine zusätzliche Aufwandentschädigung von 30 Euro gewährt.

Regelungen für Gebiete, die von der Sperrzone II zur Sperrzone I festgelegt wurden:

  1. Jedes gesund erlegte Wildschwein ist unverzüglich mit den für Sachsen festgelegten Wild IDs zu kennzeichnen, Blutproben für die Untersuchung auf ASP zu nehmen und die Erlegungsdaten einschließlich der GPS-Daten im Schwarzwildmonitoring oder in einem Probenbegleitschein zu erfassen. Für das erlegte Tier wird eine Aufwandentschädigung von 50 Euro gewährt.
  2. Ein Inverkehrbringen des Wildbrets ist erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes möglich.
  3. Die Verbringung von frischem Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnissen innerhalb Deutschlands ist für den privaten häuslichen Gebrauch, direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur direkten Abgabe an den Endverbraucher per Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 5. Mai 2025 erlaubt.
  4. Die Entsorgung von Aufbruch und Schwarte hat über die bekannten Kadaversammelpunkte zu erfolgen.
  5. Gesund erlegte Wildschweine, die nicht angeeignet werden, sowie krank erlegte Wildschweine sind unter Angabe des Erlegungsortes dem Veterinäramt per E-Mail an schwarzwildmeldung@kreis-gr.de oder telefonisch unter 03581 663-8822 zu melden und werden vom Bergedienst des Veterinäramtes abgeholt. Die Kennzeichnung, Probennahme zur ASP-Untersuchung und das Anlegen des Datensatzes im Schwarzwildmonitoring erfolgt durch den Bergedienst. Es wird für das nicht angeeignete Tier eine Aufwandentschädigung von 150 Euro gewährt.
  6. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild- und Unfallwild) ist unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt per E-Mail an schwarzwildmeldung@kreis-gr.de oder telefonisch unter 03581 663-8822 zu melden und wird vom Bergedienst des Veterinäramtes abgeholt. Für die Anzeige wird eine Aufwandentschädigung von 30 Euro und für die Mitwirkung bei der Bergung und Beseitigung des Schwarzwildes eine zusätzliche Aufwandentschädigung von 30 Euro gewährt.

Die aktuelle Allgemeinverfügung und weitere Informationen zur Lage der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Görlitz sind einsehbar unter https://asp.landkreis.gr.

Für Fragen steht das Veterinäramt gern zur Verfügung.

Kontakt:
E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de
Telefon: 03581 663-8822