Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Der Landkreis Görlitz fördert Projekte zur Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens.

Bis zum 31. August 2023 können Förderanträge im Amt für Infrastruktur und Mobilität des Landkreises Görlitz eingereicht werden.

Es werden Projekte gefördert, die die Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben. Dabei ist die inklusive Ausgestaltung beziehungsweise die Öffnung bereits bestehender Angebote und auch die Schaffung neuer inklusiver Angebote Gegenstand der Förderung. Auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen sind förderfähig. Bestenfalls werden diese Projekte nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert, sondern von und mit ihnen.

Einen Projektantrag können gemeinnützige Vereine und Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kommunen sowie Privatpersonen stellen. Dabei können 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Der Mindestzuschuss beträgt 500 Euro. Zuschüsse können beispielsweise für Druck- und Materialkosten, Honorarkosten oder Kosten für Dolmetscherleistungen gewährt werden. Investitionen sind ausgeschlossen.

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den Landkreis Görlitz unter der Beteiligung der Beauftragten und dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Informationen rund um die Antragstellung und die Antragsunterlagen sind unter www.inklusion.landkreis.gr zu finden.

Für weitere Auskünfte und Informationen zur Antragsstellung steht das Amt für Infrastruktur und Mobilität des Landkreises Görlitz telefonisch unter 03581 663-3337 oder per E-Mail an foerderung@kreis-gr.de zur Verfügung.

Kontakt für fachliche Fragen:

Elvira Mirle

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Görlitz

Tel.: 03581 663-9008

E-Mail: behindertenbeauftragte@kreis-gr.de

Die Fördermittel werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.