Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkunft Boxberg / Tag der offenen Tür am 25. Mai 2023

Der vor 24 Monaten verstärkt über die Belarus-Route und erneut über die Balkan-Route begonnene Zustrom von Asylsuchenden nach Deutschland, hat sich auch in das Jahr 2023 hinein fortgesetzt. Der Landkreis Görlitz ist trotz eingeschränkter Kapazitäten weiterhin zur Unterbringung und Versorgung der zugewiesenen Flüchtlinge verpflichtet.

Um zu vermeiden, dass weder sportliche und kulturelle Infrastruktur (Turnhallen und Veranstaltungsräume) noch Bildungseinrichtungen zur Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern genutzt werden müssen, konnten durch die Ausländerbehörde des Landkreises Görlitz landkreisweit sowohl dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten akquiriert als auch landkreiseigene Objekte als Gemeinschaftsunterkünfte reaktiviert werden.

Das Unterbringungskonzept der Ausländerbehörde sieht eine regional faire Lastenverteilung vor. Der Landkreis Görlitz arbeitet an einer Gesamtstrategie, die vor allem die Mittelzentren für die Unterbringungen vorsieht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Akquise von dezentralen Wohnungseinheiten im gesamten Landkreis Görlitz. Diese wurde mit dem dritten Quartal 2022 intensiviert, hat aber nicht zu dem erhofften Erfolg – der Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern in dezentralen Strukturen und damit der Schaffung von Kapazitäten in den bestehenden Gemeinschaftsunterkünften – geführt.  

Dem folgte die Prüfung, welche landkreiseigenen und kommunalen Liegenschaften für die zeitlich begrenzte zentrale Unterbringung geeignet sind und welche ab 2015 bereits als Gemeinschaftsunterkunft genutzte Immobilien zur Reaktivierung zur Verfügung stehen. Aus dem kommunalen Bereich konnten der Ausländerbehörde aus verschiedenen Gründen, wie einer anderen Nutzung, der Nichtexistenz wegen bereits erfolgten Abrisses oder einer negativen Kosten-Nutzen-Analyse im Hinblick auf die Sanierung, keine angemessenen Angebote unterbreitet werden. Die Angebote von privaten Eigentümern beispielsweise zur Anmietung von auf Kosten des Landkreises Görlitz noch zu ertüchtigenden zentralen oder dezentralen Wohneinheiten in beispielsweise Rothenburg und Niesky stellten in der Summe auch eine deutlich negative Kosten-Nutzen-Analyse dar. Daher verblieben für die erforderliche zentrale Unterbringung nur die landkreiseigenen Liegenschaften in Boxberg und Hirschfelde.

Dem Landkreis Görlitz ist bewusst, dass eine künftige Gemeinschaftsunterkunft in Boxberg, angesiedelt im infrastrukturschwachen ländlichen Raum (medizinische Versorgung, Anbindung an den ÖPNV, Freizeitangebote, Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsgelegenheiten…) und mit einer Belegung von bis zu 150 Personen im Verhältnis zur örtlichen Einwohnerzahl eine besondere Belastung für die betroffene Kommune ist. Allerdings handelt es sich nur um eine zeitlich begrenzte Nutzung der Liegenschaft zur Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern, bevor das gesamte Areal im Rahmen des laufenden Strukturwandels in der Region umgestaltet und für künftige Ansiedlungen nutzbar gemacht werden soll.

Vor diesem Hintergrund kommt es aus Sicht des Landkreises in erster Linie darauf an, dass die örtliche Gemeinschaft in die Umsetzung des Betreiberkonzeptes sowie die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung von Anfang an aktiv eingebunden wird. Dabei müssen die Rahmenbedingungen für ein gedeihliches Miteinander für alle Beteiligten transparent und klar geregelt sein sowie Verstöße gegen Recht und Ordnung konsequente sanktioniert werden. Da der Landkreis Görlitz gesetzlich zur Unterbringung und Betreuung einer festgelegten Anzahl von Asylbewerbern verpflichtet ist, muss es ihm auch möglich sein, unter Einbeziehung der örtlichen Gemeinschaft, der kommunalen Verwaltung und der Sicherheitsbehörden, die künftigen Standards für das zivilgesellschaftliche humane Miteinander zu setzen.

Deshalb wurde für die künftige Gemeinschaftsunterkunft Boxberg durch die Ausländerbehörde des Landkreises Görlitz gemeinsam mit dem künftigen Betreiber der Einrichtung, dem AWO Kreisverband Lausitz e.V., sowie mit Vertretern der Gemeinde Boxberg, dem Polizeirevier Weißwasser, der Polizeidirektion Görlitz und der LEAG ein auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmtes Sicherheits- und Betreuungskonzept erstellt, welches die kommunalen Interessen sowie die Bedenken und Forderungen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Boxberg genauso widerspiegelt wie die Rechte und Pflichten der künftig hier untergebrachten Asylbewerber.



Tag der offenen Tür in der Gemeinschaftsunterkunft Boxberg am 25. Mai 2023:

Das Landratsamt Görlitz plant zum 1. Juni 2023 die Unterbringung der ersten asylsuchenden Personen in der Gemeinschaftsunterkunft, Am Kraftwerk 1 in 02943 Boxberg. Zur Information der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Boxberg findet daher am Donnerstag, 25. Mai 2023, von 16 bis 19 Uhr, ein Tag der offenen Tür statt, bei dem Führungen durch das Objekt in Gruppen von 15 bis 20 Personen angeboten werden. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Boxberg sind herzlich eingeladen.