Start der Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Online-Verfahren

Ab Mai 2024 bietet das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz eine innovative Möglichkeit zur Erfüllung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für Neueinsteiger in der gewerblichen Lebensmittelverarbeitung an. Nach § 43 Infektionsschutzgesetz müssen Personen, die erstmals gewerblich Speisen zubereiten und abgeben, eine Hygienebelehrung absolvieren.

Bislang wurde diese Belehrung in Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Nun präsentiert das Gesundheitsamt eine zeitgemäße Lösung: ein Online-Verfahren, das eine schnelle, sichere und bequeme Durchführung ermöglicht. Diese innovative Möglichkeit kann flexibel am Ort der Wahl absolviert werden. Die Online-Belehrung dauert etwa 45 Minuten und steht in insgesamt 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und leichter Sprache zur Verfügung. Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer sofort ihr Belehrungszertifikat.

Interessenten können ab sofort Termine für das Online-Verfahren ab Mai 2024 reservieren. Alle relevanten Informationen sowie die Möglichkeit zur Terminbuchung finden sich auf der offiziellen Internetseite des Landkreises Görlitz unter www.kreis-goerlitz.de, im Bereich Gesundheit → Vorsorge → Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, oder direkt unter www.ifs-belehrung.kreis-goerlitz.de .