Online-Dienst Aufenthaltstitel startet im Landkreis Görlitz
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren Wohnsitz im Landkreis Görlitz haben, können die Erteilung eines Aufenthaltstitels ab sofort auch online beantragen. Der Dienst ist über die Internetseite www.aufenthaltstitel.kreis-goerlitz.de erreichbar und bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Aufenthaltstitel zu den Zwecken der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, des Familiennachzuges sowie der Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen zu beantragen.
Aufenthaltstitel sind amtliche Dokumente, die von Ausländerbehörden ausgestellt werden und Ausländern den Aufenthalt in Deutschland gestatten. Sie werden benötigt, um in Deutschland arbeiten, studieren oder leben zu können.
Jeder Ausländer, der in Deutschland lebt, arbeitet oder studiert und dessen Aufenthaltsrecht nicht durch EU-Recht geregelt ist, benötigt einen Aufenthaltstitel. In der Regel ist der Antragsprozess mit dem Ausfüllen von seitenweisen Formularen verbunden, der einen großen Aufwand für die Antragsteller und die Behörde darstellt, da sämtliche Informationen händisch ins Fachverfahren eingegeben werden müssen. Mit dem neuen Online-Dienst des Landkreises Görlitz wird die Beantragung dieser Dokumente jetzt noch einfacher und zeitsparender.
Der deutliche Vorteil für die Antragsteller: Sie können den Antrag für ihren Aufenthaltstitel jederzeit und von überall aus online stellen. Erforderliche Nachweise können dabei direkt an die Ausländerbehörde übermittelt werden. Das spart Zeit und reduziert den Aufwand für den Besuch vor Ort. Zudem werden die Anträge medienbruchfrei ins Fachverfahren übernommen, sodass kein Abtippen mehr nötig ist. Schreibfehler sind somit ausgeschlossen. Ferner können mitgesandte Dokumente direkt in die E-Akte übernommen werden.
Der 1. Beigeordnete des Landkreises Görlitz und Verantwortlicher für die Digitalisierung der Landkreisverwaltung, Thomas Gampe, freut sich über das weitere Angebot: „Der Landkreis Görlitz treibt seit Jahren die Verwaltungsdigitalisierung aktiv voran und hat mit der Bereitstellung dieses Online-Dienstes wieder einen wichtigen Schritt in Richtung vereinfachter Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger gemacht.“
Im Anschluss an die Antragstellung erhält der Antragsteller einen Terminvorschlag per E-Mail, Telefon oder Post – je nachdem, welche Kontaktdaten angegeben wurden. Erst danach wird der Prozess wieder analog, denn der Gesetzgeber verlangt, dass für die Ausstellung der Aufenthaltstitel ein aktuelles Lichtbild vorzulegen und die Fingerabdrücke zu erfassen sind.