Landratsamt Görlitz weist Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl in Zittau zurück

Mit Bescheid vom 11. Juli 2022 hat das Landratsamt Görlitz den Einspruch des unterlegenen Bewerbers zur Oberbürgermeisterwahl in Zittau, Herrn Jörg Domsgen, zurückgewiesen. Mit dem am 28. Juni 2022 eingegangenen Schreiben hatte Herr Domsgen gegen das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 12. Juni 2022 Einspruch eingelegt. Er ist der Meinung, der Oberbürgermeister Thomas Zenker habe in fehlerhafter Weise einen Antrag zur Abwahl von Herrn Domsgen als zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters in den Stadtrat eingebracht und behandeln lassen. Auch habe das Landratsamt rechtswidrig gehandelt, da die Beschwerde gegen die Abwahl nicht rechtszeitig vor dem Wahltermin entschieden worden sei. Herr Domsgen wurde am 5. Mai 2022 vom Stadtrat als zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters abgewählt. Am 12. Juni 2022 wurde Herr Zenker mit 6.921 Stimmen zum Oberbürgermeister von Zittau wiedergewählt. Herr Domsgen hatte als einziger Gegenkandidat 2.712 Stimmen erhalten.

Das Landratsamt Görlitz wies den Wahleinspruch zurück, da das Abwahlverfahren am 5. Mai 2022 ordnungsgemäß gelaufen sei. Ein Wahlfehler ergebe sich daraus nicht. Auch sei eine konkrete Beeinflussung des Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl nach dem deutlichen Abstand der Bewerber zueinander nicht ersichtlich. Die Beschwerde gegen die Abwahl sei durch das Landratsamt in ausreichender Frist bearbeitet worden. Auch daraus ergebe sich keine Wahlbeeinflussung. Gegen die Entscheidung des Landratsamtes kann Herr Domsgen innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erheben.