Landrat Dr. Stephan Meyer befürwortet den Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses des Deutschen Landkreistages zum Wolfsmanagement

In dieser Woche tagte der Umwelt- und Planungsausschuss des Deutschen Landkreistages in Jever im Landkreis Friesland in Niedersachsen. Der Sächsische Landkreistag als Spitzenverband der zehn Landkreise in Sachsen hat im September 2022 Landrat Dr. Stephan Meyer als Vertreter in den Umwelt- und Planungsausschuss des Deutschen Landkreistages entsandt. In dieser Funktion nahm er an der 69. Sitzung teil. Auf der Tagesordnung stand unter anderem auch das Thema Wolfsmanagement.

In den vergangenen Jahren hat sich der Wolf in Deutschland stark verbreitet. Das aktuelle Wolfsvorkommen konzentriert sich nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz insbesondere auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Viele Bundesländer schildern, dass sich stabile Bestände von territorialen Wölfen herausgebildet hätten. Somit kann die Wiederansiedlung von Wölfen einerseits als beachtliches Ergebnis des Artenschutzes gewertet werden, verursacht jedoch vielerorts zunehmend Schäden durch Angriffe auf Weide- und Haustiere. Aus diesem Grund erhoben verschiedene Akteure Forderungen nach einem aktiven Wolfsmanagement. Um rechtlich abgesichert ein Wolfsmanagement zu betreiben, ist es erforderlich, den Schutzstatus des Wolfes gemäß der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zu ändern.

Landrat Dr. Stephan Meyer befürwortet den nun vom Ausschuss gefassten Beschluss: „Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses des Deutschen Landkreistags zum Wolfsmanagement markiert einen wichtigen Schritt in der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Umgang mit Wolfsbeständen in Deutschland. In den letzten Jahren haben wir eine deutliche Zunahme der Wolfspopulationen erlebt, was uns dazu veranlasst, den Schutzstatus dieser Tierart auf den Prüfstand zu stellen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass der Wolf in Deutschland nicht mehr als gefährdete Art betrachtet werden kann und daher nicht länger den strengen Schutz gemäß der bisherigen Ausgestaltung benötigt. Daher setzen wir uns dafür ein, dass der Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland regional differenziert überprüft wird. Es ist an der Zeit anzuerkennen, dass der Wolf hierzulande nicht mehr gefährdet ist und somit nicht länger im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt werden sollte. Stattdessen schlagen wir vor, ihn dem Anhang V der FFH-Richtlinie zuzuordnen.

Auf nationaler Ebene fordern wir zudem, dass die bestehenden naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze überarbeitet werden, um den Wolf aus der Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) zu entfernen. Dies sollte es ermöglichen, eine reguläre Bejagung des Wolfes auf Grundlage eines festzusetzenden Abschussplans in den Monaten zu ermöglichen, in denen die Welpen nicht zwingend auf ihre laktierende Fähe angewiesen sind. Zudem sollte die Entnahme von sogenannten Problemwölfen und -rudeln zum Schutz von Weidetieren oder Menschen durch die zuständigen Behörden in den übrigen Monaten des Jahres zügig und praktikabel erfolgen können, ohne großen Verwaltungsaufwand. Dieser Beschluss reflektiert unser Engagement für einen ausgewogenen Umgang mit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland und trägt dazu bei, den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gleichermaßen sicherzustellen."

Damit ist nun der Weg für die Geschäftsstelle des Deutschen Landkreistages geebnet, um das Thema in den weiteren politischen Diskussionen auf europäischer und nationaler Ebene einzubringen.