Landkreis Görlitz befürwortet die neue Regelung für verpflichtende Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber
Am 27. Februar 2024 ist das Rückführungsverbesserungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Im Rahmen dieses Gesetzespaketes werden unter anderem die Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende in § 5 Abs. 1 AsylbLG vereinfacht, indem auf das bisherige Kriterium der „Zusätzlichkeit“ verzichtet wird. Ziel ist es, Arbeitsgelegenheiten in größerem Umfang nutzen zu können. Ausgeschlossen bleibt allerdings der Einsatz in privatwirtschaftlichen Unternehmen. Die vorgesehene Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde ist in § 5 Abs. 2 AsylblG geregelt. Eine entsprechende Regelung gab es bereits im Asylbewerberleistungsgesetz mit § 5a. Die Umsetzung war mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Zudem musste es sich um zusätzliche Tätigkeiten handeln, die nicht ohne weiteres von privaten Anbietern erbracht werden oder erbracht werden können. Die neue Rechtslage im Asylbewerberleistungsgesetz verzichtet auf diese Einschränkung.
In einem modifizierten landkreisspezifischen Integrationskonzept, das als Fortschreibung der vom Kreistag beschlossenen Integrationskonzeption „Ankommen und Leben im Landkreis Görlitz“ bis zum Sommer 2024 erfolgen soll, werden verpflichtende Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber mit auf den Weg gebracht. Zunächst sind Gespräche mit staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern sowie den Städten und Gemeinden und den Arbeitgeberverbänden (Kreishandwerkerschaft, IHK etc.) im Dreiländereck geplant, um gemeinsam Rahmenbedingungen für die verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten festzulegen und entsprechende Angebote zu schaffen. Dabei ist aus Sicht der Kreisverwaltung ein gemeinsames Vorgehen aller sächsischen Landkreises und kreisfreien Städte zielführend.
Landrat Dr. Stephan Meyer befürwortet die neue Regelung für verpflichtende Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber: „Wir haben bereits eine erste Initiative mit der Diakonie St. Martin in Rothenburg zur Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten unter diesen neuen Rahmenbedingungen angeschoben. Hier könnten Asylbewerber die Mitarbeiter bei der Essensausgabe und in der Wäscherei unterstützen sowie die Begleitung bei Spaziergängen ermöglichen. Ich bin überzeugt, dass dies einen positiven Beitrag zur Integration und Akzeptanz von Asylbewerbern in der Bevölkerung leisten kann. Wichtig ist hierbei die Abstimmung mit den Wirtschaftskammern, um keine Wettbewerbsverzerrung durch den Einsatz in wirtschaftlichen Bereichen zu erzeugen.“