Erste Asylsuchende erhalten Bezahlkarte - Start des neuen Bezahlsystems im Landkreis Görlitz am 1. Juni 2024
Seit drei Tagen läuft die Ausgabe der Bezahlkarten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Leistungsgewährung Asyl in der Ausländerbehörde des Landkreises Görlitz, an die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.
Die ersten 50 Asylbewerber, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBG) haben, erhielten ihre Bezahlkarte in der Gemeinschaftsunterkunft Görlitz. Bis Ende Juli sollen alle über 900 Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in den landkreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften in Zittau, Niesky, Görlitz, Boxberg/O.L. und Löbau wohnen, mit diesem Bargeldäquivalent ausgestattet werden.
Die sich in dezentraler Unterbringung befindlichen Familien und Einzelpersonen (Stand 24. Mai 2024 circa 815 Personen) bekommen ihre Bezahlkarten im Anschluss an die vollständige Verteilung in den zentralen Standorten.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Zum Empfängerkreis nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBG) gehören im Landkreis Görlitz aktuell rund 1.770 Personen. Pro erwachsene Person wird eine Karte ausgereicht, weshalb circa 450 Karten zur Ausgabe vorbereitet worden sind. Die Ausgabe an die künftigen Nutzerinnen und Nutzer erfolgt stufenweise.
Auf die Bezahlkarte wird ein Guthaben in Höhe des Leistungsanspruchs gemäß den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgeladen. Die Karte ermöglicht das Einkaufen innerhalb des Freistaates Sachsen. Barbeträge können monatlich in Höhe von 50 Euro pro Person abgehoben werden. Überweisungen, Onlinezahlfunktionen sowie der Transfer im In- und Ausland beziehungsweise von Karte zu Karte sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Verträge im ÖPNV (Deutschlandticket, Sachsenticket und Monatsticket) und für Mobilfunkverträge sowie öffentlich-rechtliche Forderungen.
Die Bezahlkarte ist für den Leistungsbezieher kostenfrei und eröffnet insbesondere Menschen ohne eigenes Konto den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr. Zudem soll mit dieser Systemumstellung der Bereich Leistungsgewährung der Ausländerbehörde in den Verwaltungsvorgängen entlastet werden.