Elvira Mirle als Ersatzmitglied in landesweite Gremien zur Inklusion berufen
Die Ink
lusionsbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Görlitz, Elvira Mirle, wurde vom Sächsischen Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen als Ersatzmitglied (stellvertretendes Mitglied) in zwei Gremien berufen: in die Clearingstelle sowie in die Kommission nach § 80 SGB XII. Es gab eine Nachbesetzung, weil Stellen im Landesbeirat unbesetzt waren.
Hintergrund:
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten in Sachsen ist im Landesbeirat mit zwei Sitzen sowie entsprechenden Stellvertretungen vertreten. In der aktuellen Wahlperiode stellen die Beauftragten der Stadt Dresden und des Landkreises Bautzen die Hauptmitglieder, die stellvertretende Vertretung übernehmen die Beauftragten aus dem Erzgebirgskreis und dem Landkreis Görlitz.
Die Mitwirkung in Gremien wie der Clearingstelle oder der Kommission nach § 80 SGB XII dient der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen auf Landesebene.
Clearingstelle
Die Clearingstelle hat gemäß § 10a Abs. 1 S. 2 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB) die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen dem Leistungsberechtigten nach § 99 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe im Einzelfall zu vermitteln und auf eine gütliche Einigung über Art und Umfang der Leistung sowie Verfahrensfragen hinzuwirken.
Kommission nach § 80 SGB XII
Der überörtliche Träger der Sozialhilfe sowie die örtlichen Träger der Sozialhilfe, die Vereinigungen der Träger der Leistungserbringer schließen auf Landesebene unter Mitwirkung der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen und unter Einbeziehung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter Bezugnahme auf § 80 Abs. 1 SGB XII einen Rahmenvertrag zu den nach § 76 SGB XII zu schließenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen. Die Partner des Rahmenvertrages bilden für den Freistaat Sachsen eine Kommission SGB XII. Die Vertreterin des Landesbeirates für Inklusion als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen ist beratend tätig (ohne Stimmrecht).
Foto © Landratsamt Görlitz