Aufruf des Landkreises Görlitz an die Träger der freien Jugendhilfe zur Einreichung von Ideenskizzen für die Durchführung einer individualpädagogischen Maßnahme gemäß § 34 i.V.m. § 35 a SGB VIII im Landkreis Görlitz

1. Gegenstand

Der Landkreis Görlitz sucht einen Träger der Jugendhilfe zum Betrieb einer neu zu schaffenden vollstationären Maßnahme gemäß § 34 i.V.m. § 35a SGB VIII zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die zu schaffende Einrichtung/Erziehungsstelle: umfasst maximal 3 Plätze. Es handelt sich um ein vollstationäres Angebot mit 1:1-Betreuung jedes Kindes von 6 bis 22 Uhr. Ein aktiver Nachtdienst von 22 bis 6 Uhr ist erforderlich.

2. Rahmenbedingungen und Anforderungen

2.1 Grundlagen

Für die Planung der Hilfen zur Erziehung und für Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer Sonstigen betreuten Wohnform ist der öffentliche Jugendhilfeträger verantwortlich. Gemäß § 80 (1) Nr. 3 SGB VIII muss der öffentliche Träger einen unvorhergesehenen Bedarf befriedigen. Der Landkreis sucht deshalb einen Leistungserbringer zur Umsetzung und Durchführung der vollstationären Betreuung und Erziehung von Kindern gemäß § 34 i.m.V. § 35a SGB VIII.

Die Einrichtung arbeitet auf Grundlage einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII, welche beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – Sächsisches Landesjugendamt – einzuholen ist.

2.2 Aufgabe/Inhalt, Zielgruppe

Im Rahmen der Interessenbekundung soll ein Träger der freien Jugendhilfe gefunden werden, der die umfassende stationäre Betreuung und Versorgung der Minderjährigen sicherstellt. Bei dem aufzunehmenden Personenkreis handelt es sich um Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr. In der Einrichtung sollen Mädchen, Jungen und Diverse betreut werden.

2.3 Anforderungen

Der interessierte Träger soll über Erfahrungen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe und im Umgang mit seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, sogenannte „Systemsprenger“, verfügen. Erfahrungen beim Betrieb einer Stationären Jugendhilfeeinrichtung sind erwünscht aber nicht Bedingung.

Die Einrichtung hat ihren Standort im Landkreis Görlitz in reizarmer ländlicher Umgebung. Die räumliche Ausstattung sollte für die Kinder und Jugendlichen Rückzugsmöglichkeiten bieten. Des Weiteren sind vorübergehende freiheitsentziehende Maßnahmen gemäß § 1631 b BGB und die Möglichkeit der Einrichtung eines Time-out–Raumes in der Einrichtung vorzuhalten. Diese kommt bei Bedarf nur mit gerichtlichen Teilgenehmigungen für freiheitsentziehende Maßnahmen zum Tragen/Einsatz.

Erforderlich ist eine gute infrastrukturelle Einbindung zur medizinischen und psychologischen Versorgung der Minderjährigen sowie die Möglichkeit zur Beschulung. Die Fachlichkeit des Trägers und die Geeignetheit der Beschäftigten sind in entsprechender Art und Weise nachzuweisen. 

3. Verfahren

Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist der Abschluss einer Vereinbarung über Leistungsangebot, Entgelt und Qualitätsentwicklung gemäß § 78 ff. SGB VIII in Verbindung mit § 17 Abs. 5 LJHG.

Die Auswahl und Entscheidung der Interessenbekundung erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.

Im ersten Schritt werden alle beim Jugendamt des Landkreises Görlitz eingereichten Interessenbekundungen einer formalen Prüfung der unter Punkt 2.3 genannten Anforderungen unterzogen.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung, der für einen Vertragsabschluss infrage kommenden Vorschläge.

4. Einreichung der Unterlagen

Eine maximale Seitenzahl der Konzeption von zehn Seiten (netto) sollte nicht überschritten werden (Schriftgröße Arial 11 o.ä., Rand mind. 2 cm).

Die interessierten Träger werden aufgefordert, ihre Unterlagen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum

30.06.2023                 

an die nachfolgend aufgeführte Anschrift zu richten:

Landratsamt Görlitz
Jugendamt/Abteilung Soziale Dienste
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz

Es sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:

Begründete schriftliche Interessenbekundung, die insbesondere enthält: Beschreibung der Fachlichkeit und Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und regionale Einbindung des Trägers, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Behörden/ Institutionen, Darstellung möglicher Synergieeffekte zu anderen Leistungsangeboten des Trägers/ der Einrichtung und sozialräumlicher Ressourcen
 

  • aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Konzeption zu den räumlichen und fachlichen Voraussetzungen (siehe Anlage)
     
  • Angaben zum einzusetzenden Personal und Qualifizierung der vorgesehenen Fachkräfte
  • Nachweis über eine Selbstverpflichtung bzw. entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Görlitz zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a und 72 a SGB VIII
  • Wenn vorhanden: internes Verfahren zur Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII
     

5. Ansprechpartnerinnen

Leiterin des Jugendamtes des Landkreises Görlitz
Frau Elke Drewke
Tel.: 03581 663 2800

Abteilungsleiterin Soziale Dienste im Jugendamt des Landkreises Görlitz
Frau Susanne Boese
Tel.: 01511 5068063

Mail: jugendamt@kreis-gr.de

Hinweise:

Das Verfahren unterliegt explizit nicht den Bestimmungen einer Ausschreibung nach VOL.  Den Teilnehmern am Verfahren entstehende Kosten werden daher nicht ersetzt.