Arbeitstreffen – Landräte Dr. Stephan Meyer und Udo Witschas sprechen mit Umweltminister Wolfram Günther über den Wolf
Die Landräte der Landkreise Görlitz und Bautzen haben sich am Mittwoch mit Umweltminister Wolfram Günther zum weiteren Vorgehen in der Wolfsproblematik ausgetauscht. Dem Treffen im Landratsamt Görlitz war ein gemeinsames Schreiben der Landräte an den Minister vorausgegangen. In dem Gespräch, an dem auch Vertreter der Fachabteilungen von Ministerium, Landratsämtern und der Fachstelle Wolf teilnahmen, wurden über die möglichen Anpassungen der Wolfsmanagementverordnung und des Managementplans, den praktisch machbaren Herdenschutz und die genauen Abläufe unter anderem bei Verscheuchungs- und Vergrämungsmaßnahmen gesprochen. „Das Treffen mit dem Minister zeigt, dass das Thema und unser Unmut beim Minister auf Verständnis stoßen“, so Landrat Udo Witschas nach dem Gespräch. Inwiefern sich die Situation beim gegenwärtigen Rechtsrahmen verbessern lasse, müssten weitere Gespräche auf der Fachebene von Ministerium und Kreisverwaltungen zeigen. Zu diesen habe man sich beim Treffen verständigt.
Kritisch sieht Witschas die Tatsache, dass immer noch viele Details der Abläufe und Begriffsdefinitionen unklar seien und somit die Behörden bei geplanten Vergrämungen oder Entnahmen vor Probleme stehen. Witschas: „Wenn ein Wolf ohne Scheu durch die Dörfer spaziert, dann mag es rein fachlich gesehen normal sein. Die Frage, was hier als normal gilt, kann jedoch nicht allein aus dem Blickwinkel des Wolfes beantwortet werden. Wenn etwa Vereinsaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen im Wald nicht mehr uneingeschränkt durchgeführt werden, wenn Spaziergänger sich um ihre Hunde fürchten, dann ist das eine Einschränkung der Lebensqualität - und aus meiner Sicht nicht mehr normal.“
„Die Tierhalter und wir als Landratsamt benötigen Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf“, erklärte auch Landrat Dr. Stephan Meyer. „Die hohe Populationsdichte des Wolfes bringt uns in den Landkreisen zunehmend dazu, über Verscheuchungs- und Vergrämungsmaßnahmen oder auch das Töten von Tieren zu entscheiden. Dazu müssen praxisgerechte Regelungen existieren und eine schnelle Abstimmung der Behörden untereinander erfolgen. Die Erfahrungen der letzten Fälle zeigen, dass wir hier noch Verbesserungsbedarf haben. Die heutige Beratung mit Staatsminister Günther und Fachleuten aus dem Freistaat war hierfür ein wichtiger Schritt. Ich bleibe dennoch dabei, dass im politischen Raum auch über das Naturschutzrecht hinaus im Jagdrecht weitergehende Regelungen getroffen werden müssen, um unserer dicht besiedelten und landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft und dem Artenschutz gerecht zu werden.“
Foto: Landrat Udo Witschas und Landrat Dr. Stephan Meyer im Gespräch mit
Umweltminister Wolfram Günther (v.l.) und Vertretern der Fachabteilungen
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