Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zur Umstufung einer öffentlichen Straße in der Gemeinde Oppach

Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993, in der Fassung vom 01.01.2020, erlässt das Landratsamt Görlitz als zuständige Untere Straßenaufsichtsbehörde folgende Allgemeinverfügung:

Der bisher als Ortsstraße OS 002 „Am Alten Graben“ gewidmete Abschnitt, ausgehend vom Kreuzungsbereich Grahbergstraße / Am Alten Graben, südliche Begrenzung des Grundstückes Gemarkung Oppach, Flurstück 1696 a, km 0,000 bis zur Zufahrt Brücke Querweg, Grundstück Gemarkung Oppach, Flurstück 1696 a, km 0,880 wird zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft.

Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg (selbständig)

Träger der Straßenbaulast bleibt die Gemeinde Oppach.

Die Verfügung wird wirksam zum 01.09.2022.

Die vollständige Verfügung der Unteren Straßenaufsichtsbehörde des Landratsamtes Görlitz, einschließlich des dazugehörigen Lageplanes, kann in der Zeit vom 21.07.2022 bis 03.08.2022 während der allgemeinen Dienstzeiten im Bürgerbüro des Landratsamtes Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz beziehungsweise in der Gemeindeverwaltung Oppach, August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach eingesehen werden. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Internet auf der Website des Landkreises Görlitz (www.kreis-goerlitz.de).


 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, PF 30 01 52, 02806 Görlitz oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.



Lageplan für Bekanntmachung im Internet

 

Steinert
Amtsleiter
Amt für Hoch- und Tiefbau