Abfallgebührenbescheide werden versandt

Ab 27. Januar 2023 werden die Abfallgebührenbescheide des Landkreises Görlitz versandt. Diese enthalten die Schlussrechnung für das Jahr 2022 und die Vorausveranlagung für dieses Jahr.

Gebührenforderungen, die bereits 2022 festgesetzt und nicht beglichen wurden, sind sofort zu zahlen. Nachzahlungen für die Abfallentsorgung 2022 auf dem Bescheid vom 27. Januar 2023 sind bei der Gebührenfestsetzung für 2022 zum 15. Februar 2023 fällig.

Die offenen Beträge sind mit Angabe der Kundennummer vom Abfallgebührenbescheid an folgende Bankverbindung zu überweisen:


Zahlungsempfänger:          Landkreis Görlitz
IBAN:                                   DE53850501003000000215
BIC:                                     WELADED1GRL


Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Vereinbarung einer schriftlichen Ratenzahlung oder Stundung mit dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft möglich.

Er kann zudem beauftragt werden, die Abfallgebühren vom jeweiligen Konto abzubuchen. Ein Vordruck ist auf der Rückseite der Zahlscheine des Bescheides zu finden. Das Formular SEPA-Lastschriftmandat steht ebenfalls im Internet unter https://aw.landkreis.gr zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, das Formular im Original und mit Unterschrift an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51 in 02906 Niesky zu senden.

Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter sind im Abfallkalender auf Seite 3 und auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft ist aufgrund der zahlreichen Nachfragen zu den Bescheiden derzeit telefonisch schwer erreichbar. Anfragen können auch mit Angabe der Kundennummer und Telefonnummer schriftlich oder per E-Mail an info@aw-goerlitz.de gerichtet werden.