Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz-TierGesG) i.d.F.v. 21. Dezember 2022 (BGBl. I. S. 2852) i.V.m. der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) i.d.F.v. 17. April 2014 (BGBl. I. S. 388) und des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 386
Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen
Widerruf der Amtstierärztlichen Allgemeinverfügung vom 7. Mai 2018
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA GR) erlässt folgende
Amtstierärztliche Allgemeinverfügung
I. Widerruf
Die Amerikanische Faulbrut gilt im Sperrbezirk I (Lodenau) und Sperrbezirk III (Nieder Neundorf) als erloschen.
Die Amtstierärztliche Allgemeinverfügung vom 7. Mai 2018 wird widerrufen.
Der Widerruf wird sofort wirksam.
Die unter den Ziffern III.1. bis III. 4. der Amtstierärztlichen Allgemeinverfügung vom
4. August 2016 angeordneten Schutzmaßnahmen sind aufgehoben.
II. Bekanntgabe
Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
III. Begründung
Mit der Amtstierärztlichen Allgemeinverfügung vom 7. Mai 2018 wurde der Sperrbezirk II (Rothenburg) und der Sperrbezirk IV (Uhsmannsdorf) aufgehoben. Der Sperrbezirk I (Lodenau) und Sperrbezirk III (Nieder Neundorf) blieben auf Grund der noch nicht erloschenen Amerikanischen Faulbrut weiterhin bestehen.
Unter den Ziffern III.1. bis III. 4. der Amtstierärztlichen Allgemeinverfügung vom
4. August 2016 wurden für diese Sperrbezirke Schutzmaßnahmen angeordnet.
Schutzmaßnahmen und Sperrbezirke können gem. § 12 Bienenseuchen-Verordnung aufgehoben werden, wenn die Amerikanische Faulbrut als erloschen gilt.
Die durchgeführten erforderlichen amtlichen Untersuchungen haben nunmehr keine weiteren Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut in beiden genannten Gebieten ergeben, die Amerikanische Faulbrut gilt somit als erloschen.
Die Amtstierärztliche Allgemeinverfügung ist somit aufzuheben.
VII. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz erhoben werden.
Dr. med. vet. Udo Mann
Kommissarischer Amtsleiter Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt