Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach §§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs.4, 7 Abs. 2 UVPG gemäß § 5 Abs. 2 UVPG für die Erhöhung der Lager- und Durchsatzkapazität sowie der Anlagenerweiterung der Rohstoff-Recycling Gebrüder Gubisch GmbH am Standort 02763 Zittau OT Hirschfelde, Straße zum Kraftwerk 2, Flurstück 557/34 der Gemarkung Hirschfelde

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekannt gemacht.

Die Rohstoff-Recycling Gebrüder Gubisch GmbH beantragte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erhöhung der Lager- und Durchsatzkapazität sowie der Anlagenerweiterung auf dem Flurstück 557/34, der Gemarkung Hirschfelde in 02763 Zittau OT Hirschfelde.

Das Genehmigungserfordernis für das Vorhaben ergibt sich aus § § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und den Nrn. 8.12.1.2, 8.12.2, 8.11.2.4, 8.12.3.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)

Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach den § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs.4 und § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. der Nr. 8.7.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Die Stufe 1 umfasst die Prüfung, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Aufgrund des Vorhandenseins zweier Schutzgebiete erfolgt die standortbezogene Vorprüfung bis Stufe 2 gemäß § 7 Abs. 2 S. 5 UVPG unter Berücksichtigung der Anlage 3 Nr. 1 bis 3 UVPG. Demnach wurden vorhabenbedingte Beeinträchtigungen in Bezug auf die Schutzgüter untersucht, für die eine besondere Unterschutzstellung innerhalb der Schutzgebiete maßgeblich waren.

Der bisher eigenständig genehmigte Schrottplatz wird als Nebenanlage in den Anlagenbestand integriert. Die bisher genehmigten Durchsatz- und Lagermengen ändern sich nicht. Es erfolgt jedoch eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von etwa 700 m² bei einer maximalen Lagerkapazität von 1.000 t Eisen- und Nichteisenschrotten.

Das Umfeld des Anlagenstandortes ist durch eine überwiegend gewerbliche Nutzung geprägt. Der Standort selbst befindet sich innerhalb des „Überschwemmungsgebietes der Lausitzer Neiße“. Im Untersuchungsgebiet des Vorhabenstandortes befindet sich in ca. 430 m Entfernung das Biotop „Naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer in Kiesgrube, Hirschfelde“.

Das gesetzlich geschützte Biotop wird durch direkten Flächenverbrauch oder indirekt durch Schadstoff- oder Stickstoffeinträge, sonstige Verunreinigungen oder Änderungen des Wasserhaushaltes nicht beeinträchtigt.

Abflussverhältnisse hydrologischer Einzugsbereiche werden durch geomorphologische Raum- und Geländeveränderungen in geringem Maße beeinträchtigt. Der Retentionsraumverlust wird durch geeignete Rückbaumaßnahmen in unmittelbarer Umgebung ausgeglichen.

Nach Einschätzung des Landkreises kann das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem noch zu ergehenden Genehmigungsbescheid anfechtbar.

Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ab dem 15.11.2023 im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau, Zimmer 3001 zugänglich.

i. A. Peter Müller
Amtsleiter Umweltamt