Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
Kartierung von Bibervorkommen im Landkreis Görlitz in den Jahren 2025 und 2026
Der eurasische Biber (Castor fiber) ist eine nach dem BNatSchG i.V.m. Anhang IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie streng geschützte Tierart und längst wieder heimisch in der Oberlausitz. Mehr als 200 Jahre war das bis zu 30 kg schwere Nagetier aus unserer Region verschwunden. Aktuell sind ca. 245 Reviere mit Biberaktivität an den Gewässern des Landkreises Görlitz und im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft bekannt.
Der Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V. führt in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz das Projekt „Bibererfassung im Landkreis Görlitz“ zur Dokumentation von Bibervorkommen aus. Das Projekt ist aus Mitteln der Richtlinie „Natürliches Erbe“ finanziert und hat eine Laufzeit vom 1.2.2025 bis 31.01.2027.
Die Bibererfasser des Landschaftspflegeverbandes „Oberlausitz“ e.V. und ehrenamtliche Biberbetreuer suchen im Rahmen des Förderprojektes die Gewässer im Landkreis auf, um Fraßspuren und Anzeichen von Biberaktivität zu erfassen. Bekannte Reviere werden regelmäßig kontrolliert und Hinweisen aus der Bevölkerung wird nachgegangen. Die Kartierung entlang der Gewässer dient zur Dokumentation der Verbreitung der streng geschützten Art. Darüber hinaus können Flächeneigentümer durch die Bibererfasser des Landkreises über die Anwesenheit der Nager informiert werden. Deuten Spuren auf frische Biberaktivität hin, können rechtzeitig Maßnahmen umgesetzt werden, um beispielsweise wertvolle Gehölze vor Fraßschäden schützen. Im Falle problematischer Reviere vermittelt der Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V. zu den entsprechenden Behörden.
Die Bibererfasser des Landschaftspflegeverbandes „Oberlausitz“ e.V. führen ihre Tätigkeit als Beauftragte der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz durch und können sich als solche ausweisen. Sie sind daher auf Grund von § 65 BNatSchG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG ermächtigt, in der freien Landschaft liegende Grundstücke an Gewässern des Landkreises zu betreten und die auftragsgemäßen Erhebungen, naturschutzfachlichen Beobachtungen und Vermessungen und ähnliche Untersuchungen vorzunehmen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte werden hiermit über diese Tätigkeiten informiert. Im Einzelfall ist das Betreten umfriedeter Grundstücke erforderlich. Der jeweilige Eigentümer oder Nutzungsberechtigte wird rechtzeitig vorher kontaktiert.
Da der Biber eine streng geschützt Art ist, bedürfen Eingriffe in die Reviere der behördlichen Absprache oder Genehmigung.
Haben Sie Fragen zum Thema Biber oder Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Biberbetreuer, dann melden Sie sich gern beim Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V. unter der Telefonnummer 035828 70414 bzw. per E-Mail: lpv.biber@gmail.com.
Weiterführende Informationen finden sie auch auf der Webseite des Landschaftspflegeverbandes: https://www.lpv-oberlausitz.de.
Klaus Hertweck
Sachgebietsleiter Untere Naturschutzbehörde