Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. v. m. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Windpark GmbH & Co. Mittelherwigsdorf II KG (AZ.: 56.1.1.02-634) in 02763 Mittelherwigsdorf
Der Landkreis Görlitz hat der Windpark GmbH & Co. Mittelherwigsdorf II KG, Dreekamp 5, 26605 Aurich mit Datum vom 13.12.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen mit dem folgenden verfügenden Teil erteilt:
1 Die Firma Windpark GmbH & Co. Mittelherwigsdorf II KG erhält auf der Grundlage der §§ 4, 10, 19 Abs. 1 und 2 des BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV nach Maßgabe der in nachfolgendem Abschnitt B bezeichneten Antragsunterlagen und der nachstehenden Nebenbestimmungen (Abschnitt C), die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA 09, WEA 10, WEA 11) mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter des Typs ENERCON E-138 EP3 E2 mit 160 m NH, 138,25 RD, 230 m GH, 4.200 kW einschließlich Nebenanlagen am Standort 02763 Mittelherwigsdorf, Gemarkung Eckartsberg, Flurstücke 259/1und 373/7.
Gleichzeitig ist der Rückbau dreier Windenergieanlagen (Repowering) mit folgenden Daten vorgesehen:
Bezeichnung | Typ | Nenn- Leistung [kW ] | Naben- Höhe [m] | Rotor- durchmesser [m] | Standort UTM-Koordinaten ETRS89, Zone 33 | |
Ostwert | Nordwert | |||||
WEA 03 | Enercon E 66 /18.70 | 1,8 | 86 | 44 | 487272 | 5642247 |
WEA 05 | Enercon E-70 E4 | 2,0 | 85 | 70 | 487472 | 5642333 |
WEA 08 | Enercon E-40/6.44 | 0,6 | 78 | 70 | 486922 | 5642512 |
2 Die beantragten Anlagen mit der Bezeichnung WEA 09, WEA 10, WEA 11 lassen sich wie folgt beschreiben:
Hersteller: Enercon GmbH
Anlagentyp: Enercon E-138 EP3 E2
Nennleistung: 4,2 MW
Nabenhöhe: 160 m
Rotordurchmesser: 138,25 m
Gesamthöhe: 230 m
Zusatzkomponente: TES (Trailing Edge Serrations)/ Hinterkamm
Standort
UTM-Koordinaten ETRS89, Zone 33
WEA 09: RW 487.373 HW 5.642.193
WEA 10: RW 487.556 HW 5.642.543
WEA 11: RW 487.747 HW 5.641.890
Drehzahl: 5,0 bis 11,1 min-1
Schallleistungspegel: 104,7 dB(A) Betriebsmodus 0s
Entsprechend den Angaben in jeweils drei Vermessungsberichten
Tonhaltigkeit KTN: 0 dB im Nahbereich
Impulshaltigkeit KIN: 0 dB im Nahbereich
Betriebszeit: durchgängig
Die Enercon E-138 EP3 E2 Windenergieanlage ist eine direktgetriebene Windenergieanlage mit Dreiblattrotor, aktiver Rotorblattverstellung und drehzahlvariabler Betriebsweise.
Die Windenergieanlage wird über ein Eisansatzerkennungssystem verfügen und mit der ENERCON Schattenabschaltung ausgestattet.
Zu dem beantragten Anlagentyp Enercon E-138 EP3 E2 liegen drei FGW-konforme schalltechnische Vermessungen vor. Prüfbericht 10212487-A-12-B vom 18.12.2020, Prüfbericht 10212487-A-5-B vom 30.11.2020 und Prüfbericht MN21001.A0 vom 17.02.2021. Über die drei Vermessungsberichte wurde ein zusammenfassender Bericht gemäß der FGW TR 1 Rev.19 Anhang C durchgeführt, Berichtsnummer 10320292-A-1-A vom 18.11.2021.
Standardmäßig sind alle ENERCON Windenergieanlagen über das Fernüberwachungssystem ENERCON SCADA mit regionalen Serviceniederlassungen verbunden.
3 Der baurechtliche Genehmigungsteil unter Abschnitt C Nr. 2 wird mit der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass spätestens 4 Wochen vor Baubeginn der vollständige Nachweis der eingetragenen Zufahrtsbaulasten für die WEA 09, WEA 10 und WEA 11 bei der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
4 Die sofortige Vollziehbarkeit der unter Abschnitt A Nr. 3 getroffenen Festlegung wird angeordnet.
5 Vor Baubeginn ist gegenüber dem Landratsamt Görlitz eine unbefristete Sicherheit zur Finanzierung der Rückbaukosten nach dauerhafter Aufgabe der genehmigten Nutzung der drei Windenergieanlagen zu erbringen. Die zu erbringende Sicherheitsleistung wird auf 819.393 Euro festgesetzt.
Die Sicherheitsleistung ist durch eine schriftliche, unbefristete, selbstschuldnerische und auf erstes Anfordern lautende Bankbürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.
6 Die sofortige Vollziehbarkeit der unter Abschnitt A Nr. 5 getroffenen Festlegungen wird angeordnet.
7 Bestandteil dieser Genehmigung sind die unter Abschnitt B genannten und mit Genehmigungsvermerk versehenen Antragsunterlagen sowie die in Abschnitt C genannten Nebenbestimmungen.
8 Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende Genehmigungen und Zulassungen ein:
- Baugenehmigung nach § 59 SächsBO,
- Luftverkehrsrechtliche Zustimmung gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 3 i.V.m §§ 14, 15 LuftVG,
- Genehmigung zur Aufstellung von Montagekränen gemäß § 15 Abs. 2 S. 3 LuftVG.
9 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird antragsgemäß gemäß § 21 a der 9. BImSchV öffentlich im Amtsblatt des Landkreis Görlitz bekannt gemacht.
10 Die Genehmigung für die einzelnen WEA erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bestandskraft dieses Bescheides mit der Errichtung der jeweiligen Anlage begonnen worden ist.
11 Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 UVPG durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles ergab, dass kein Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
12 Die Kosten des Verfahrens trägt die Firma Windpark GmbH & Co. Mittelherwigsdorf II KG, vertreten durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Alterric Zweite Windpark Verwaltungs GmbH Herrn Jan-Knut Brune. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 49.813,13 EUR erhoben. Auslagen werden nicht geltend gemacht.
Die Gesamtkosten in Höhe von 49.813,13 EUR werden mit Bekanntgabe dieses Bescheides fällig und sind bis zum 13.01.2023 unter Berücksichtigung des beigefügten Überweisungsträgers und Angabe des Kassenzeichens zu zahlen.“
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz erhoben werden.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich Begründung liegt
vom 12.01.2023 bis einschließlich 26.01.2023
bei folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
Landkreis Görlitz, | Montag 8.30 - 15.00 Uhr |
Umweltamt, | Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
2. OG, Zimmer 3001, | Mittwoch 8.30 - 14.00 Uhr |
Georgewitzer Straße 52, | Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
02708 Löbau | Freitag 8.30 - 12.00 Uhr |
Gemeindeverwaltung | Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittelherwigsdorf SG Bauamt, | Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
Am Gemeindeamt 7, | Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
02763 Mittelherwigsdorf | Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr |
Die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen ist im Umweltamt des Landkreises Görlitz nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 03581 663-3188 oder per E-Mail an immissionsschutzbehoerde@kreis-gr.de und in der Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf unter der Tel. Nr. 03583 50 13 16 bzw. per E-Mail an erbe@mittelherwigsdorf.de möglich.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 9. BImSchV unter folgenden Hinweisen:
- Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber denjenigen Betroffenen als zugestellt gilt, denen er nicht gesondert bekanntgegeben wurde.
i. A. Peter Müller
Amtsleiter Umweltamt