Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21a der 9. BImSchV über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die BORBET Sachsen GmbH
(AZ.: 56.1.1.02-202) in 02923 Kodersdorf
14.09.2023
Der Landkreis Görlitz hat der BORBET Sachsen GmbH, Industriestraße 3 in 02923 Kodersdorf mit Datum vom 28.08.2023 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungzur wesentlichen Änderung der Aluminiumgießerei durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumkrätzen (Krätzewerk) mit dem folgenden verfügenden Teil erteilt:
1. Die BORBET Sachsen GmbH, Industriestraße 3, 02923 Kodersdorf erhält aufgrund § 16 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und Nr. 3.8.1 i. V. m. Nrn. 3.4.1, 5.1.1.1, 8.12.2 und 8.12.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV nach Maßgabe der in nachfolgendem Abschnitt B bezeichneten Antragsunterlagen und der nachstehenden (Abschnitt C) Nebenbestimmungen, die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zur wesentlichen Änderung der Aluminiumgießerei für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumkrätze als sogenanntes „Krätzewerk“ in 02923 Kodersdorf, Industriestraße 3 der Gemarkung Kodersdorf, Flur 11, Flurstück-Nr. 163/21.
Gegenstand des Antrages sind folgende Änderungen:
- Technologische Änderungen:
BE 10 Lager für Rohmaterial
- Zusätzliches Verkehrsaufkommen von 5 – 8 LKW/d,
BE Schmelzerei
- Späneofen 1: Im Rahmen des 3. Änderungsverfahrens wurde die Erhöhung der Schmelzleistung am Späneofen 1 von 0,5 t/h auf 1 t/h und damit verbunden die Anpassung der Abgasrandbedingungen der bestehenden Emissionsquelle EQ 1.1 genehmigt. Dieses Vorhaben wird nun nicht mehr umgesetzt,
- Späneofen 6: Einbindung der Abluft des Späneofens 6 in das geplante Abgasreinigungssystem für die Aluminiumaufbereitungsanlage und Ableitung der Abgase über die neue Emissionsquelle EQ 9.1, dadurch Wegfall der Emissionsquelle EQ 1.15k,
- Errichtung und Betrieb von zwei Abluftfilteranlagen im Umluftbetrieb an den vorhandenen Impelleranlagen zur Schmelzbehandlung zur Reduzierung möglicher Belastungen durch Stäube am Arbeitsplatz,
BE 30 Gießerei
- Umzug der Instandhaltungswerkstatt von der Produktionshalle in die neue Halle V, Verbesserung Platzbedarf Werkstatt Instandhaltung,
Neu: BE 90 Aluminiumaufbereitungsanlage (Umschmelzwerk)
- Errichtung und Betrieb einer Aluminiumaufbereitungsanlage mit einer Schmelzkapazität von 20.000 t/a,
- Bauliche Anpassungen auf dem Betriebsgelände der BORBET Sachsen GmbH:
- Errichtung eines neuen Gebäudes (Halle V),
- Tanklager für Flüssigsauerstoff mit einem Tankvolumen von 49 m³ Verdampfer und Errichtung für die Tankbefüllung.
2. Bestandteil dieser Genehmigung sind die unter Abschnitt B genannten und mit Genehmigungsvermerk versehenen Antragsunterlagen sowie die in Abschnitt C genannten Nebenbestimmungen.
3. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die
- nach § 64 der SächsBO erforderliche Baugenehmigung für den Neubau Halle Umschmelzwerk mit Werbeanlage (BORBET Sachsen GmbH) und
- eine Ausnahmezulassung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ArbStättV für die Errichtung und den Betrieb von einem Arbeitsraum im Umschmelzwerk (Halle V) ohne Tageslicht,
- die straßenrechtliche Zustimmung gemäß § 9 Abs. 2 FStrG
mit ein.
4. Vor Errichtung der technischen Anlagen der BE 90 Aluminiumaufbereitungsanlage (Umschmelzwerk) ist eine erneute Berechnung zur Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung vorzunehmen und der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Görlitz digital an immissionsschutzbehoerde@kreis-gr.de zu senden. Dabei ist die aktuelle KAS 61 - Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung der Kommission für Anlagensicherheit (Stand: 09.03.2023) bei der Berechnung zu berücksichtigen
5. Die Genehmigung erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren ab Unanfechtbarkeit der Genehmigung mit der Errichtung der Anlage begonnen wird.
6. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass kein Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
7. Die Kosten des Verfahrens trägt die BORBET Sachsen GmbH.“
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz erhoben werden.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich Begründung und den zugehörigen Antragsunterlagen liegt
vom 21.09.2023 bis einschließlich 05.10.2023
bei folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
Landkreis Görlitz, Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Umweltamt Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
2. OG, Zimmer 3003 Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr
Georgewitzer Straße 52 Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
02708 Löbau Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
sowie beim
Verwaltungsverband Montag 7.00 - 12.00 Uhr
Weißer Schöps/Neiße Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Bauamt Raum 304 Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr
Straße der Freundschaft 1 Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
02923 Kodersdorf Freitag 7.00 - 11.00 Uhr.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 9. BImSchV unter folgenden Hinweisen:
- Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
- Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch denjenigen gegenüber als zugestellt, denen er nicht gesondert bekanntgegeben wurde. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides gilt entsprechend.
- Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung kann beim Landkreis Görlitz Umweltamt, PF 300152, 02806 Görlitz oder unter immissionsschutzbehoerde@kreis-gr.de angefordert werden.
Peter Müller
Amtsleiter Umweltamt