Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Antrag der Borbet Sachsen GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung nach § 16 BImSchG der Anlage zur Herstellung von Aluminiumrädern der Borbet Sachsen GmbH durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumkrätzen als sogenanntes „Umschmelzwerk“ am Standort 02923 Kodersdorf, Industriestraße 3
Wegfall des Erörterungstermins
Die Borbet Sachsen GmbH, Industriestraße 3 in 02923 Kodersdorf hat gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 BImSchG und Nr. 3.8.1 des Anhanges 1 zu § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Aluminiumgießerei zur Herstellung von Leichtmetallrädern durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumkrätzen als sogenanntes „Umschmelzwerk“ inklusive dienender Nebenanlagen nach den Nrn. 3.4.1, 5.1.1.1, 8.12.2 und 8.12.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV in der Gemarkung Kodersdorf, Flur 11, Flurstück-Nr. 163/21 und Flur 17, Flurstück-Nrn. 113/17, 114/19, 122/6 und 123/1 beantragt.
Sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird, soll die Anlage Ende 2023 in Betrieb genommen werden.
Die Errichtung und der Betrieb der oben näher bezeichneten Anlagen bedürfen der Genehmigung gemäß den §§ 16 und 10 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie den Nrn. 3.8.1, 3.4.1, 5.1.1.1, 8.12.2 und 8.12.1.1 des Anhangs der 4. BImSchV.
Das Vorhaben wurde im Landkreisjournal vom 26.10.2022 gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG in Verbindung mit § 8 bis 10a und 12 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen konnten vom 03.11.2022 bis zum 02.12.2022 eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben konnten vom 03.11.2022 bis einschließlich 02.01.2023 erhoben werden. Einwendungen bezüglich der Belange aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG wurden nicht vorgebracht.
Der auf Donnerstag den 09.02.2023 im Gemeindeamt Kodersdorf angesetzte Erörterungstermin entfällt.
Der Wegfall dieses Termins wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5 der 9. BImSchV bekanntgemacht.
Peter Müller, Görlitz, den 13.01.2023
Amtsleiter Umweltamt