Versendung der Abfallgebührenbescheide im ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreis

Im Bereich des ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreises werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2013 erst im Laufe des Monats Februar verschickt. Der erste Fälligkeitstermin wird damit der 15. Mai für die ersten zwei Quartale sein, die nächsten Fälligkeitstermine sind der 15. August und der 15. November. Vorerst haben alle Haushalte in den letzten Tagen eine Abrechnung des vergangenen Jahres erhalten. Etwaige Nachforderungen sind zum 15. Februar fällig.

Grund für diese Verfahrensweise und die Verzögerung sind die neue einheitliche Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung im Landkreis Görlitz, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist, und die damit verbundene Umsetzung der Daten in ein neues Abrechnungsprogramm. Die Satzungen sind im Landkreisjournal vom 28. Dezember 2012 und im Internet unter Landkreis, Kreisrecht zu finden.

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen ist der Regiebetrieb Abfallwirtschaft derzeit telefonisch sehr schwer erreichbar. Wir bitten dies zu entschuldigen.