Verordnung des Landkreises Görlitz zur Aufhebung eines Trinkwasserschutzgebietes

Aufgrund von § 46 Abs.1 sowie § 121 Abs. 1 und 3 des Sächsischen Wassergesetzes (Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist) erlässt die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz folgende Verordnung:

§ 1   Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes
Das Trinkwasserschutzgebiet der Wasserfassung Bärwalde

  • Reg.-Nr. T-5821378,
  • durch Unterschrift des Landrates Bernd Lange am 04.02.2003 ausgefertigt,
  • am 12.02.2003 veröffentlicht und
  • rechtskräftig seit 27.02.2003

mit den Trinkwasserschutzzonen I, II und III und die in diesem Zusammenhang ausgesprochenen Verbote und Nutzungsbeschränkungen werden aufgehoben.

§ 2    Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dr. Stephan Meyer                                                               
Landrat