Beschlüsse der 15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 14.12.2022

Beschluss Nr.: 187/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz nimmt den Strukturvorschlag der medizinstrategischen Entwicklung der Standorte Zittau, Ebersbach und Weißwasser zur Kenntnis.

Ausgehend von dieser Basis sollen die in der Vorlage und deren Begründung genannten Gespräche und Verhandlungen geführt werden:
 

  • Konzentration der stationären Medizin der Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH in Zittau,
  • Entwicklung des Standortes Ebersbach zu einem breit aufgestellten ambulanten Zentrum mit Portalcharakter für stationäre Versorgung,
  • Entwicklung des Standortes Weißwasser zu einem Integrierten Gesundheitszentrum.
     

Folgende Aspekte sind zudem einer vertieften Untersuchung mit gegebenenfalls Variantenbetrachtungen zu unterziehen und dem Kreistag zur Beschlussfassung 2023 vorzulegen:
 

  1. Welche Auswirkungen ergeben sich aufgrund der Nach- bzw. Umnutzungen auf die vorhandenen Gebäude und der damit verbundenen Pachtverträge?
  2. Verschmelzung der Beteiligungsgesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH und der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH
     

Der Landrat wird beauftragt, im Kreistag des Landkreises Görlitz über die Fortschreibung und Umsetzung der Gesamtentwicklungskonzeption bis einschließlich 2025 vierteljährlich zu berichten und die weiteren Meilensteinplanungen kontinuierlich zu konkretisieren. Insbesondere ist zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zu berichten. Der Kreistag des Landkreises Görlitz ist in geeigneter Weise zu informieren und zu beteiligen.

Der Landrat wird beauftragt, sich auf Grundlage dieses Grundsatzbeschlusses gegenüber dem Freistaat Sachsen, der primär für die Krankenhausfinanzierung verantwortlich ist, sowie potenziellen weiteren Fördermittelgebern für die Bereitstellung von laufenden Mitteln und Investitionsmitteln einzusetzen.


Beschluss Nr.: 188/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt der Gewährung eines Darlehens an die Kreiskrankenhaus Weißwasser gemeinnützige GmbH und deren Tochtergesellschaft Medizinische Versorgungszentren des Landkreises Görlitz gemeinnützige GmbH zur Liquiditätssicherung bis zu einer maximalen Höhe von 10.000.000 Euro zu.

Ist eine Rückzahlung des Darlehens bzw. ausgereichter Darlehensbeträge nach Ablauf von zwei Jahren nicht möglich, wird nur der tatsächliche Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf in einen laufenden Zuschuss an die Kreiskrankenhaus Weißwasser gemeinnützige GmbH und deren Tochtergesellschaft Medizinische Versorgungszentren des Krankenhauses Weißwasser gemeinnützige GmbH umgewandelt. Der Finanz- und Hauptausschuss des Landkreises Görlitz ist über die wirtschaftliche Entwicklung und die Liquiditätssituation beider Gesellschaften halbjährlich zu informieren.

Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt zu, die Haushaltsmittel zur Gewährung eines Darlehens in den Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/2024 aufzunehmen.


Beschluss Nr.: 189/2022

  1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Eintragung einer sofort vollstreckbaren Grundschuld ohne Brief in Höhe von 3.500.000 Euro zugunsten des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, in das Grundbuch von Zittau Blatt 5218 sowie Ebersbach Blatt 2265
  2. Zur Absicherung der Grundschuld wird eine Vereinbarung zwischen der Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH und dem Landkreis Görlitz gemäß beigefügtem Entwurf abgeschlossen.


Beschluss Nr.: 190/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Görlitz vom 04.05.2016.


Beschluss Nr.: 191/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Vereinbarung über Benutzungsentgelte im Rettungsdienst zwischen dem Landkreis Görlitz und den Kostenträgern. Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.


Beschluss Nr.: 192/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt unter Zugrundelegung der Entgeltbedarfsberechnung die 15. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Görlitz über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Rettungsdienstbereich des Landkreises Görlitz (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 17. Dezember 2008.


Beschluss Nr.: 193/2022

  1. Der Kreistag beschließt den Beitritt des Landkreises Görlitz zum Landesfachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten im Freistaat Sachsen e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  2. Der jährliche Beitrag ist im Haushaltsplan berücksichtigt.
  3. Die fachliche Verantwortung obliegt den Sachbearbeitern Personenstandswesen im Sachgebiet Allg. Ordnungsrecht.


Beschluss Nr.: 194/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 45.01 – Jugendamt; in Höhe von 4.750.500 Euro.


Beschluss Nr.: 195/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen für den Aufgabenbereich Asylangelegenheiten und Asylangelegenheiten/Ukraine-Hilfe in Höhe von insgesamt 1.462.970 Euro.


Beschluss Nr.: 196/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz ändert im Wege der Einigung den Beschluss  Nr. 003/2019 vom 04.09.2019 dahingehend, dass als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss für den Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen e.V. an Stelle von Frau Andrea Werner Frau Annekathrin Kellermann tritt.

Im Übrigen bleiben alle anderen stimmberechtigten Mitglieder und Stellvertreter der Träger der freien Jugendhilfe unverändert.


Beschluss Nr.: 197/2022

  1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz widerruft die mit Beschluss Nr. 031/2019 vom
    30. Oktober 2019 vorgenommene Entsendung von Herrn Bernd Lange.
  2. Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestimmt in den Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Görlitz mbH gemäß § 98 Absatz 2 Satz 5 SächsGemO Herrn Landrat Dr. Stephan Meyer.


Beschluss Nr.: 198/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt den durch den Landrat vorgeschlagenen leitenden Bediensteten der Verwaltung Herrn Dr. med.vet. Ralph Schönfelder als Vertreter des Landkreises Görlitz in die Verbandsversammlung Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen.


Beschluss Nr.: 199/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz ändert im Wege der Einigung den Beschluss Nr. 014/2019 vom 04.09.2019 dahingehend, dass an Stelle von Frau Beate Hoffmann als Stellvertreterin im Kulturkonvent des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien Herr Dietmar Buchholz tritt. Im Übrigen bleiben die Vertreter und deren Stellvertreter unverändert.


Beschluss Nr.: 200/2022

  1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz stellt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss per 31.12.2021 des Landkreises Görlitz in der Fassung vom 12.10.2022 mit Anhang und Rechenschaftsbericht entsprechend § 88 c SächsGemO i. V. m. § 61 SächsLKrO nach Durchführung der örtlichen Prüfung fest.
  2. Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2021 des Landkreises Görlitz wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss Nr.: 201/2022

Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung des Landkreises Görlitz (Bekanntmachungssatzung).


Beschluss Nr.: 202/2022

Der Beschluss des Kreistages des Landkreises Görlitz Nr. 164/2022 vom 15.06.2022 zur Festlegung zum Bewerberauswahlverfahren für Beigeordneten- und Beauftragtenwahlen und andere Personalentscheidungen wird im Punkt B neu gefasst:
 

B Für vorzunehmende Personalentscheidungen bei der Besetzung von leitenden Bediensteten im Sinne von §10 Abs. 6 der Hauptsatzung ist das Verfahren nach Buchstabe A entsprechend anzuwenden. Bei allen anderen Personalentscheidungen, für die der Kreistag zuständig ist, ist die Befassung durch die Personalfindungskommission nicht notwendig.


Beschluss Nr.: 203/2022

Damit der ländliche Raum für junge Menschen und Familien attraktiv ist, muss dieser aktiv gestaltet werden. Deshalb müssen die Lehrkräfte dort ausgebildet werden, wo sie gebraucht werden. Der Freistaat Sachsen kann durch die gezielte Errichtung und Verlegung staatlicher Einrichtungen die Entwicklung von Regionen steuern. Um den Lehrermangel zu begegnen, fordern wir die Errichtung einer Lehramtsausbildungsstätte für das Lehramt Oberschulen und Förderschulen in Kooperation mit der Hochschule Zittau/Görlitz in der Oberlausitz.

Der Landrat wird beauftragt, auf eine solche Lehramtsausbildungsstätte gegenüber den Sächsischen Staatsministerien des Kultus und der Wissenschaft hinzuwirken.


Beschluss Nr.: 204/2022

Der Landrat wird beauftragt, bei der in den Kreistag einzubringenden Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages zur Anpassung an die gesetzlichen Änderungen der Sächsischen Landkreisordnung eine Regelung einzuarbeiten, welche die zeitgleiche Übertragung mit Bild und Ton über eine Webseite im Internet (sog. „Live-Stream“) der öffentlichen Kreistagssitzungen ermöglicht. Die Geschäftsordnungsänderung ist dem Kreistag zur Beschlussfassung bis spätestens 29.03.2023 vorzulegen.



Dr. Stephan Meyer
Landrat