Strategische Ziele für den doppischen Haushalt des Landkreises
Im Ergebnis der Klausur der Ämter des Landratsamtes wurde das Amt für Kreisentwicklung beauftragt, zusammen mit der Finanzverwaltung strategische Ziele des Landkreises für den Haushalt zuzuarbeiten. Diese Zielbestimmung ist nach §6 (1) SaechsKomHVODoppik erforderlich. Nach dieser Vorgabe von strategischen Grundsätzen können diese dann von der Verwaltung ausgestaltet werden. Ausgehend von diesem Gedanken erfolgt eine Umsetzung der strategischen Steuerung durch die Definition von strategischen Zielen, die nach Möglichkeit mit Kennzahlen hinterlegt werden sollen. Im Hinblick auf das Ziel eines kompakten und übersichtlichen Haushaltes werden die strategischen Ziele, die erforderlichen Maßnahmen sowie bedeutsame Projekte auf Teilhaushaltsebene bzw. ggf. auf Schlüsselproduktebene zusammenfassend dargestellt. Die Definition und Darstellung von Kennzahlen unterliegt einem Entwicklungsprozess, der weiter intensiviert wird. Die bisher zusammengetragenen Ergebnisse und die Zusammenfassung/Wichtung von vorhandenen Konzepten bildet dafür aus unserer Sicht eine optimale Grundlage.