Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

  1. Änderung auf Grund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 2: 1, 2/3, 2/8, 2/10, 3, 4, 5, 38, 41/2, 46/1, 47

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 3: 30, 31, 32/4, 32/6, 95, 96, 97, 98, 104, 105, 106

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 5: 24/4, 27, 29, 30, 31, 41, 42, 51, 52/1, 52/2, 53, 54, 57/2

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 6: 3/1, 4/3, 7, 8/3, 8/4, 8/5, 11/1, 11/4, 12, 13, 14/3, 16/2, 17, 19, 20, 22, 23, 25/1, 25/2, 26, 28/1, 28/2, 29, 30, 31, 35/1, 37/2, 38, 40/2, 48, 50/8, 52, 53/1, 53/4, 53/5, 55, 56, 57/3, 57/6, 57/7, 58/1, 58/2, 60/1, 60/3, 60/10, 76, 77/1, 77/2, 79, 81/1, 82, 93, 94, 97/2, 101/1, 104, 105, 106/2, 109, 110, 113, 114/2, 118, 119, 120, 122/2, 124, 125/2, 127, 129/2, 130/2, 133, 134, 136, 138/1, 140, 143, 149/1, 157, 178/3,  187/1, 192

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 7: 44, 57, 58/1, 58/2

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 11: 14/12, 14/43, 14/47, 14/50, 14/51, 14/53

Art der Änderung (betroffene Gemarkungen)

  1. Veränderung von Gebäudedaten (alle)
  2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle, außer Spree Flur 11)

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 22.03.2023 bis zum 21.04.2023 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. 663-3533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.)


Birgit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung