Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636)
Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
I. Berichtigung aufgrund der Bestandskraft des Flurbereinigungsverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnerdorf, Bereich Süd“ Betroffene neue Flurstücke
1. Bodenordnungsmaßnahme II. Änderung auf Grund einer Katastervermessung und Abmarkung Betroffene Flurstücke 2. Berichtigung eines Zeichenfehlers III. Änderung der tatsächlichen Nutzung von Flurstücken auf Grund einer Katastervermessung und Abmarkung oder Erfassung aus Luftbilderzeugnissen Betroffene Gemarkungen
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Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekanntgegeben bzw. mitgeteilt. Informationen zu den Änderungen erhalten Sie in der Zeit vom 16.04.2025 bis zum 15.05.2025 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. 663-3533 telefonisch zur Verfügung.
Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekanntgegeben bzw. mitgeteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die bei Art der Änderung unter der Nummer 2 (Berichtigung eines Zeichenfehlers) angeführte Änderung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.
Birgit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung