Öffentlichen Bekanntmachung „Gewässerstruktur wird erfasst“

Betreten der Grundstücke erforderlich.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) informiert gemäß §107(2) Sächsisches Wassergesetz (SächsWG), dass im Zeitraum von Oktober 2024 bis einschließlich Juni 2026 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Gewässerstruktur an ausgewählten Gewässern erfasst wird. Die Mitarbeiter des beauftragten Büros führen ein entsprechendes Schreiben des LfULG bei sich und werden zur Erfassung der Gewässerstruktur die Grundstücke entlang der beauftragten Gewässer betreten. Wir bitten Eigentümer und/oder Nutzungsberechtigte den Kartierern den kurzzeitigen Zugang zu den Grundstücken entsprechend §107(1) SächsWG zu gewähren. Bei Fragen können Eigentümer/Nutzungsberechtigte Auskunft im LfULG bei Fr. Schönherr, Ref. 44, Tel. Vermittlung LfULG 0351/2612-0 erhalten.