Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs zur Festsetzung des Naturschutzgebietes "Jonsdorfer Felsenstadt"
Das Landratsamt des Landkreises Görlitz als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, eine neue Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebiets (NSG) „Jonsdorfer Felsenstadt“ zu erlassen.
Das Schutzgebiet liegt im Landkreis Görlitz auf dem Gebiet der Gemeinde Kurort Jonsdorf im Zittauer Gebirge. Es befindet sich südwestlich der Ortslage des Kurortes Jonsdorf und umfasst die waldbestandene Felslandschaft der Jonsdorfer Felsenstadt mit deren typischen, gefährdeten und geschützten Biotopen.
Mit der öffentlichen Auslegung und der gleichzeitigen Beteiligung der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen beginnt ein umfangreiches Verfahren mit dem Ziel, die bisher aus DDR-Recht übergeleiteten Schutzvorschriften dem geltenden Naturschutzrecht des Bundes und des Freistaats Sachsen anzupassen. Damit soll einerseits dem Schutzbedürfnis des Gebietes konkret Rechnung getragen werden, aber auch den Eigentümern und Nutzern eindeutigere Regelungen zur Erhaltung und Entwicklung des NSG, basierend auf einer in den Jahren 2011 und 2012 stattgefundene wissenschaftliche Untersuchung, vorgegeben werden.
Mit der öffentlichen Auslegung und der gleichzeitigen Beteiligung der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen beginnt ein umfangreiches Verfahren mit dem Ziel, die bisher aus DDR-Recht übergeleiteten Schutzvorschriften dem geltenden Naturschutzrecht des Bundes und des Freistaats Sachsen anzupassen. Damit soll einerseits dem Schutzbedürfnis des Gebietes konkret Rechnung getragen werden, aber auch den Eigentümern und Nutzern eindeutigere Regelungen zur Erhaltung und Entwicklung des NSG, basierend auf einer in den Jahren 2011 und 2012 stattgefundene wissenschaftliche Untersuchung, vorgegeben werden.Schutzzweck des NSG ist die Erhaltung und naturschutzgerechte Entwicklung der großflächigen, größtenteils störungsarmen und vielgestaltigen Sandsteinfelsenlandschaft mit bizarren Felsformationen und Vulkansteindurchragungen mit deren typischen, gefährdeten und geschützten Biotopen, Lebensraumtypen, Pflanzen und Tieren, insbesondere der Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation und der Bergheiden, sowie die Erhaltung und Sicherung der Unzerschnittenheit und Kohärenz im Gebiet.
Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten wird in der Zeit vom 10. Oktober bis 11. November 2013 im Landratsamt des Landkreises Görlitz, Umweltamt, untere Naturschutzbehörde, Georgewitzer Straße 52, Zimmer 1020 in 02708 Löbau während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Naturschutzbehörde vorgebracht werden.
Das Landratsamt des Landkreises Görlitz wird die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Bedenken prüfen und das Ergebnis den Betroffenen mitteilen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im oben genannten Zeitraum über den Inhalt der ausgelegten Unterlagen im Gemeindeamt des Kurortes Jonsdorf, Auf der Heide 1 in 02796 Kurort Jonsdorf, während der Sprechzeiten zu informieren. Anregungen und Bedenken können hier allerdings nicht zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die erneute Auslegung des Verordnungsentwurfes mit den dazugehörigen Karten ist aufgrund der Regelungen des § 20 Abs. 6 des Sächsischen Naturschutzgesetzes erforderlich, weil nach Würdigung der Anregungen, Hinweise und Bedenken, die im Zeitraum der ersten Auslegung vom 11. Februar bis 11. März 2013 vorgebracht wurden, erhebliche Änderungen des Entwurfes erforderlich waren.
Die ausgelegten Unterlagen umfasen: