Information über eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

außerbetriebliche Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell

Der Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, beabsichtigt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung i. S. d. § 3 Abs. 1 VOL/A folgenden Dienstleistungsauftrag zu vergeben:

Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell unter der Vergabe-Nr. 04/BaE koop. §§ 74 ff/2016. Die gesetzlichen Grundlagen dieser Ausbildungen sind § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 ff SGB III und die geltenden Paragrafen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).

Die Ausbildung beginnt am 01.09.2016. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Regelausbildungszeit. Die Leistung kann auch eine Verlängerung der Ausbildungsverhältnisse nach § 8 BBiG bzw. § 27 HwO umfassen.

Die auszubildenden Berufe liegen in folgenden Berufsfeldern: Bau, Wirtschaft, Dienstleistung, Verkehr/Logistik, Metall und Landwirtschaft.

Die endgültige Verteilung der Ausbildungsplätze auf einzelne Ausbildungsberufe erfolgt auf Grundlage der Zuweisung der Arbeitsvermittler/Fallmanager und soll bis zum 15.07.2016 abgeschlossen sein.

Die Leistung besteht aus einem Los. Sie umfasst 10 Ausbildungsplätze und ist in Görlitz oder Löbau oder Zittau zu erbringen. In Abhängigkeit vom Wohnort der Auszubildenden und den Standorten der Kooperationsbetriebe hat der Auftragnehmer seine Leistungen ggf. auch im Kooperationsbetrieb bzw. am Berufsschulstandort anzubieten, falls dies aufgrund der Entfernungen für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung notwendig sein sollte.

Ziel der BaE ist es, junge Menschen, die ohne Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, soweit zu fördern, dass sie einen erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung erreichen.

Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Der Auftragnehmer sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen anzuwenden.

Der Auftragnehmer ist für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich. Er ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen – insbesondere auch mit den Berufsschulen – verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung wie z.B. durch zusätzliche fachtheoretische Unterweisung und sozialpädagogische Betreuung der Auszubildenden. Die fachpraktische Ausbildung wird ausschließlich durch die Kooperationsbetriebe durchgeführt.

Der Auftragnehmer hat während der Durchführung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Auszubildenden in ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis zu fördern. Vorzugsweise sollen die Auszubildenden dabei in den jeweiligen Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Der Übergang in eine betriebliche Ausbildung wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr angestrebt.

Da das Berufsschuljahr 2016/17 bereits am 08.08.2016 beginnt, hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Auszubildenden den im August an den Berufsschulen versäumten Unterricht in geeigneter Form nach Vertragsbeginn vermittelt bekommen.

Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Zur Zielgruppe gehören insbesondere:

  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine betriebliche Ausbildungsstelle vermittelt werden konnten und deswegen auf eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung angewiesen sind.
  • Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist. Sie können ihre Berufausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Die Ausschreibung erfolgt mit einer Option für das Ausbildungsbeginnjahr 2017. Ein rechtlicher Anspruch auf die Optionsziehung besteht nicht. Für den Fall der Ziehung der Option werden vom Auftragnehmer im Optionszeitraum grundsätzlich die gleichen Leistungen erwartet, die hier beschrieben werden. Die Optionsziehung wird vom Auftraggeber bis spätestens 01.06.2017 schriftlich erklärt.

Detailliertere Informationen zu der zu vergebenden Leistung sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.

Die Angebotsabgabe auf Teile des Loses ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebots.

Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 09.05.2016 auf www.vergabe24.de digital einsehbar und abrufbar.

Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 09.05.2016 um 11:00 Uhr.

Vorlagen