Information über die Vergabe des Dienstleistungsauftrages: „Ganzheitliche Betreuung (GaBe) 2024“

Der Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, beabsichtigt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung nach § 9 UVgO folgenden Dienstleistungsauftrag zu vergeben:

Gegenstand der Leistung ist die ganzheitliche Betreuung von erwerbsfähigen Leistungsbe-rechtigten gem. § 16k SGB II.

Ziel der ganzheitlichen Betreuung ist der Aufbau (und in der Folge die Stabilisierung) der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die ganzheitliche Betreuung soll vorrangig aufsuchend stattfinden. Dies umfasst sowohl beratende als auch begleitende Tätigkeiten, welche sich besonders auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld der Teilnehmer beziehen.

Zu besonderen Problemlagen zählen Handlungsbedarfe der Person in allen Lebensbereichen, die der Beschäftigungsfähigkeit/Ausbildungsfähigkeit im Wege stehen, z. B.:

  • psychosoziale Probleme, wie Einschränkungen der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit, Überforderungen in der Alltagsbewältigung, mangelnde soziale Einbettung, Konflikte in der Familie,
  • gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen,
  • kommunikative Probleme im Umgang mit Behörden,
  • sonstige Problemlagen wie Sucht, Verschuldung, schwierige Wohnverhältnisse, schlechte Erfahrungen im Arbeitsleben, Konflikte mit Behörden/Institutionen, belastende familiäre Verhältnisse, wie Pflege von Angehörigen oder bei der Betreuung von Kindern,
  • Schwierigkeiten bei der Heranführung an eine oder während einer Ausbildung bzw. bei der Aufnahme einer an die Ausbildung unmittelbar anschließenden Beschäftigung.

Die Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die aufgrund ihrer besonderen Problemlagen Schwierigkeiten haben, Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen und in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind.

Hierzu zählen in erster Linie Teilnehmer, bei denen eine Arbeits-/Ausbildungsaufnahme be-vorsteht und dieses Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis stabilisiert werden soll sowie junge Menschen, wenn nach einer Ausbildung keine unmittelbar anschließende Beschäftigungsaufnahme gelingt (bis zu 12 Monate nach Ende der Ausbildung).

Wenn ein ganzheitlicher Ansatz zielführend und notwendig ist, können auch Teilnehmer be-treut werden, welche an Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II, an Maßnahmen zur Akti-vierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III oder an Maß-nahmen zur beruflichen Weiterbildung mit sozialpädagogischer Begleitung gem. § 81 SGB III i. V. m. § 84 Abs. 1 Nr. 1 SGB III teilnehmen. Ebenfalls können junge Menschen in Maßnah-men zur Heranführung an eine Ausbildung teilnehmen, unabhängig von der jeweiligen Ausbildungsform.

Auch Teilnehmer, für die die Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger im Sinne des SGB IX zuständig ist, können an der Ganzheitlichen Betreuung partizipieren.

Teilnehmer, für die ein anderer Rehabilitationsträger im Sinne des SGB IX zuständig ist; kann nur nach gesonderter Abstimmung im Rahmen des Teilhabeplanes mit dem leistenden Rehabilitationsträger teilnehmen.

Kinder und Jugendliche, weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie wichtige Bezugs-personen können im Zuge der Ganzheitlichen Betreuung einbezogen werden, sofern dies zielführend und erforderlich ist.

Die Dauer der Teilnahme an der Ganzheitlichen Betreuung sowie der Stundenumfang werden individuell je nach Bedarf des Teilnehmers durch den Auftraggeber festgelegt.

Der Leistungszeitraum beginnt am 01.03.2024 und endet am 28.02.2025.

Die Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt. Das Los 1 umfasst den Regionalbereich 1 des Landkrei-ses Görlitz mit den Standorten Weißwasser, Löbau und Niesky (mit Umland). Das Los 2 um-fasst den Regionalbereich 2 des Landkreises Görlitz mit den Standorten Görlitz und Zittau (mit Umland). Je Los ist monatlich ein Stundenumfang von 125 Coaching-Stunden zzgl. maximal 125 Stunden für Vor-, Nachbereitung und Fahrzeiten (insgesamt 250 Stunden) zu erbringen.

Der Auftraggeber kann die Gesamtstundenzahl eines jeden Loses von 250 Stunden/Monat während des Leistungszeitraumes erhöhen. Gemäß § 47 UVgO gilt hierfür eine Obergrenze von 20 % des Auftragswertes.

Die Ausschreibung erfolgt mit je einer Option pro Los für weitere 12 Monate vom 01.03.2025 bis 28.02.2026. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 01.12.2024 ge-genüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schrift-form erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Leistungszeitraum zu erbringen.

Für den Fall der Optionsziehung kann der Auftraggeber eine Erhöhung der monatlichen Ge-samtstunden pro Los um bis zu 50 Stunden vornehmen.

Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die monatlichen Gesamt-stunden pro Los um bis zu 50 Stunden zu reduzieren. Ein Minimum von 80 % der Gesamt-stundenzahl bleibt jedoch erhalten.

Grundlage der Erhöhung bzw. Reduzierung ist die Angabe im Losblatt.

Detaillierte Informationen sowie die Zahlungsbedingungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und in Bietergemeinschaft zulässig.

Die Angebotsabgabe auf Teile eines Loses ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebots.

Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren gemäß den §§ 7 und 38 UVgO.

Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 30.11.2023 auf www.evergabe.de digital einsehbar und kostenlos abrufbar.

Die elektronische Kommunikation betrifft die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet und die elektronische Angebotsabgabe.

Die Erstellung und Abgabe des elektronischen Angebots und die Kommunikation erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe.de.

Die notwendigen Informationen über die verwendeten elektronischen Mittel und die technischen Parameter zur Einreichung der Angebote entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vergabeplattform.

Die Frist zur Abgabe der elektronischen Angebote endet am 30.11.2023, 11:00 Uhr.