Information über die Vergabe des Dienstleistungsauftrages: „Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 2024“ - kooperatives Modell -
Der Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 i. V. m. § 130 GWB folgenden Dienstleistungsauftrag zu vergeben:
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell. Die gesetzlichen Grundlagen dieser Ausbildungen sind § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und die geltenden Paragrafen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Die auszubildenden Berufe liegen in folgenden Bereichen: Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung, Wirtschaft/Verwaltung, Gesundheit/Ernährung und Landwirtschaft/Natur/Umwelt.
Ziel der BaE ist es, junge Menschen, die ohne Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, soweit zu fördern, dass sie einen erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung erreichen.
Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Der Auftragnehmer sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen umzusetzen.
Der Auftragnehmer ist für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich. Er ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen – insbesondere auch mit den Beruflichen Schulzentren – verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung wie z. B. durch zusätzliche fachtheoretische Unterweisung und sozialpädagogische Betreuung der Auszubildenden. Die fachpraktische Aus-bildung wird ausschließlich durch die Kooperationsbetriebe durchgeführt.
Der Auftragnehmer hat während der Durchführung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Auszubildenden in ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis zu fördern. Vorzugsweise sollen die Auszubildenden dabei in den jeweiligen Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dabei sind die Betriebe auf die Möglichkeit der Teilnahme an Assistierter Ausbildung (AsA) hinzuweisen. Sie ist den Betrieben zu erläutern und bei Bedarf durch den Auftragnehmer zu initiieren.
Die Ausbildung beginnt am 01.09.2024 und umfasst 10 Ausbildungsplätze.
Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus den Regelausbildungszeiten, welche 24 bis 36 Monate, im Ausnahmefall bis zu 42 Monate betragen können.
Der Auftraggeber kann die Zahl der Ausbildungsplätze während des Leistungszeitraumes erhöhen. Gemäß § 130 Abs. 2 GWB gilt hierfür eine Obergrenze von 20 % des Auftragswertes.
Die Leistung ist an einem der Standorte Görlitz oder Löbau zu erbringen. In Abhängigkeit vom Wohnort der Auszubildenden und den Standorten der Kooperationsbetriebe hat der Auftragnehmer seine Leistungen überwiegend im Kooperationsbetrieb bzw. am Berufsschulstandort anzubieten, da dies aufgrund der jeweiligen Anfahrtswege für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung notwendig ist.
Die Leistung kann auch eine Verlängerung der Ausbildungsverhältnisse nach § 8 BBiG bzw. § 27b HwO umfassen.
Hinsichtlich der Auszubildenden, die sich wegen der Verlängerung der Ausbildung zum Ende der Vertragslaufzeit noch in Ausbildung befinden (z. B. wg. Nichterreichen des Ausbildungszieles), ist bei Bewilligung des Verlängerungsantrages des Auszubildenden auch eine Verlängerung des Vertrages mit dem Auftragnehmer bis zu der nach dem BBiG bzw. der HwO nächstmöglichen Abschlussprüfung des jeweiligen Auszubildenden möglich.
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Schutzbestimmungen, z. B. Jugend-/Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, zu beachten. Die Gesamt-Wochenstundenzahl der Auszubildenden darf einschließlich des Berufsschulunterrichts 40 Zeitstunden (ohne Pause) nicht überschreiten.
Die Vergabe erfolgt mit einer Option ab dem 01.09.2025 für die Dauer der Regelausbildungszeiten. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 01.06.2025 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Optionsziehung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen.
Im Einzelfall behält sich der Auftraggeber für den Fall der Optionsziehung vor, eine Änderung der Berufsbereiche vorzunehmen.
Für den Fall der Optionsziehung kann der Auftraggeber eine Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze um bis zu 2 Plätze vornehmen.
Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber weiterhin vor die Anzahl der Ausbildungsplätze um bis zu 2 Plätze zu reduzieren.
Grundlage der Erhöhung bzw. der Reduzierung ist die Angabe im Losblatt.
Detaillierte Informationen sowie die Zahlungsbedingungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und in Bietergemeinschaft zulässig.
Die Angebotsabgabe auf Teile des Loses ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebots.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren gemäß den §§ 9 bis 11 VgV.
Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 22.04.2024 auf www.evergabe.de digital einsehbar und kostenlos abrufbar.
Die elektronische Kommunikation betrifft die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet und die elektronische Angebotsabgabe.
Die Erstellung und Abgabe des elektronischen Angebots und die Kommunikation erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe.de.
Die notwendigen Informationen über die verwendeten elektronischen Mittel und die technischen Parameter zur Einreichung der Angebote entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vergabeplattform.
Die Frist zur Abgabe der elektronischen Angebote endet am 22.04.2024, 11:00 Uhr.