Information über die Vergabe des Dienstleistungsauftrages: „Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 2020 – kooperatives Modell“
Der Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, beabsichtigt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung nach § 9 UVgO folgenden Dienstleistungsauftrag zu vergeben:
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell.
Gesetzliche Grundlagen dieser Ausbildungen sind § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 ff SGB III und die geltenden Paragrafen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Ziel der BaE ist es, junge Menschen, die ohne Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, soweit zu fördern, dass sie einen erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung erreichen.
Der Auftragnehmer ist für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich. Er ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen – insbesondere auch mit den Beruflichen Schulzentren – verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung wie z.B. durch zusätzliche fachtheoretische Unterweisung und sozialpädagogische Betreuung der Auszubildenden. Die fachpraktische Ausbildung wird ausschließlich durch die Kooperationsbetriebe durchgeführt. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt.
Die Ausbildung beginnt am 01.09.2020. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Regelausbildungszeit, die von 24 bis zu 36 Monaten andauern kann. Die Leistung kann auch eine Verlängerung der Ausbildungsverhältnisse nach § 8 BBiG bzw. § 27 HwO umfassen.
Die Leistung besteht aus einem Los. Sie umfasst 10 Ausbildungsplätze und ist in Görlitz oder Löbau zu erbringen. In Abhängigkeit vom Wohnort der Auszubildenden und den Standorten der Kooperationsbetriebe hat der Auftragnehmer seine Leistungen überwiegend im Kooperationsbetrieb bzw. am Berufsschulstandort anzubieten.
Die auszubildenden Berufe liegen in folgenden Berufsfeldern: Bau, Dienstleistung, Verkehr/Logistik, Wirtschaft/Verwaltung und Gesundheit.
Die endgültige Verteilung der Ausbildungsplätze auf einzelne Ausbildungsberufe erfolgt auf Grundlage der Zuweisung der Arbeitsvermittler/Fallmanager und soll bis zum 20.07.2020 abgeschlossen sein.
Der Auftraggeber kann im gegenseitigen Einvernehmen die Ausbildungsplätze während des Leistungszeitraumes erhöhen. Gemäß § 47 UVgO gilt hierfür eine Obergrenze von 20 % des Auftragswertes.
Der Auftragnehmer hat während der Durchführung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Auszubildenden in ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis zu fördern. Vorzugsweise sollen die Auszubildenden dabei in den jeweiligen Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dabei sind die Betriebe auf die Möglichkeit der Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) hinzuweisen. Sie sind den Betrieben zu erläutern und bei Bedarf durch den Auftragnehmer zu initiieren.
Die Vergabe erfolgt mit einer Option ab dem 01.09.2021 für die Dauer der Regelausbildungszeiten. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 01.06.2021 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schrift-form erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Optionsziehung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen.
Im Einzelfall behält sich der Auftraggeber für den Fall der Optionsziehung vor, eine Veränderung bei den Berufsfeldern vorzunehmen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Ausbildungsplätze um bis zu 3 Plätze vereinbaren. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber weiterhin vor, die Anzahl der Ausbildungsplätze um bis zu 2 Plätze zu reduzieren.
Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
Detailliertere Informationen sowie die Zahlungsbedingungen der zu erbringenden Leistung entnehmen Sie bitte dem Teil B: Leistungsbeschreibung mit Bewerbungsbedingungen und dem Teil C: Vertragsbedingungen.
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und in Bietergemeinschaft zulässig.
Die Weitergabe von Auftragsteilen an Unterauftragnehmer (Dritte) ist nicht zugelassen.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren gemäß den § 7 und § 38 UVgO.
Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 27.04.2020 auf www.evergabe.de digital einsehbar und kostenlos abrufbar.
Die elektronische Kommunikation betrifft die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet und die elektronische Angebotsabgabe.
Die Erstellung und Abgabe des elektronischen Angebots und die Kommunikation erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe.de.
Die notwendigen Informationen über die verwendeten elektronischen Mittel und die technischen Parameter zur Einreichung der Angebote entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vergabeplattform.
Die Frist zur Abgabe der elektronischen Angebote endet am 27.04.2020, 11:00 Uhr.