Information über die Vergabe des Dienstleistungsauftrages: Assistierte Ausbildung - begleitende Phase (AsA) 2021

Der Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 i. V. m. § 130 GWB folgenden Dienstleistungsauftrag zu vergeben:

Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung in der begleitenden Phase gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 u. 75 SGB III.

Hauptziel der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung ist die Heranführung der jungen Menschen zum erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung. Das Ziel ist auch erreicht, wenn der junge Mensch seine betriebliche Berufsausbildung ohne Unterstützung fortsetzen und abschließen kann.

Mit Maßnahmen der Assistierten Ausbildung in der begleitenden Phase werden förderungsberechtigte junge Menschen und deren Betriebe gleichermaßen während der betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung unterstützt.

In der Assistierten Ausbildung erfolgt die Förderung bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss einschließlich einer nachgehenden Betreuung mit folgenden Inhalten:

  • Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Berufsausbildung sowie während einer Einstiegsqualifizierung
  • Vorbereitung des anschließenden Übergangs in versicherungspflichtige Beschäftigung und Unterstützung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses
  • Unterstützung bei der Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss einer mit der Assistierten Ausbildung unterstützten und abgeschlossenen Berufsausbildung.

Die Maßnahme beginnt am 01.09.2021 und endet am 31.08.2024.

Die Leistung umfasst ein Los mit 20 Teilnehmerplätzen und muss von einem der Standorte Görlitz oder Löbau aus im gesamten Landkreis Görlitz erbracht werden. Die Losangabe mit den Standorten ist auch dem Losblatt zu entnehmen.

In Abhängigkeit vom Wohnort der Teilnehmer und den Standorten der Betriebe hat der Auftragnehmer seine Leistungen überwiegend in den Betrieben bzw. am Berufsschulstandort anzubieten, da dies aufgrund der jeweiligen Anfahrtswege für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung notwendig ist.

Grundsätzlich soll die Assistierte Ausbildung außerhalb der Berufsschulzeiten durchgeführt werden. Während der betrieblichen Ausbildungszeit erfolgt die Assistierte Ausbildung in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb.

Der Auftraggeber kann im gegenseitigen Einvernehmen die Teilnehmerplätze während des Leistungszeitraumes erhöhen. Gemäß § 130 Abs. 2 GWB gilt hierfür eine Obergrenze von 20 % des Auftragswertes.

Die Ausschreibung erfolgt mit einer Option für 36 Monate vom 01.09.2024 bis 31.08.2027. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 01.06.2024 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze vereinbaren. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze zu reduzieren. Grundlage der Erhöhung und der Reduzierung der Teilnehmerplätze ist die Angabe im Losblatt.

Teilnehmer sind junge Menschen, die ohne Unterstützung

  • eine Berufsausbildung nicht fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen, oder
  • wegen in ihrer Person liegender Gründe
    • nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere Berufsausbildung nicht aufnehmen oder
    • nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können

Förderungsberechtigt sind auch junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe während einer Einstiegsqualifizierung zusätzlicher Unterstützung bedürfen.

Jede Förderung richtet sich an den Rahmenbedingungen des jeweiligen Teilnehmers aus. Als Orientierung soll eine wöchentliche Teilnahme von mindestens drei Stunden geplant werden. Mehr als neun Stunden sollen nicht überschritten werden, um den Teilnehmer nicht zu überfordern.

Detailliertere Informationen sowie die Zahlungsbedingungen der zu erbringenden Leistung entnehmen Sie bitte dem Teil B: Leistungsbeschreibung mit Bewerbungsbedingungen und dem Teil C: Vertragsbedingungen.

Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und in Bietergemeinschaft zulässig.

Die Angebotsabgabe auf Teile des Loses ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebots.

Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren gemäß den §§ 9-11 VgV.

Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 21.05.2021 auf www.evergabe.de/Auftrag/assistierteAusbildung digital einsehbar und kostenlos abrufbar.

Die elektronische Kommunikation betrifft die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet und die elektronische Angebotsabgabe.

Die Erstellung und Abgabe des elektronischen Angebots und die Kommunikation erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe.de.

Die notwendigen Informationen über die verwendeten elektronischen Mittel und die technischen Parameter zur Einreichung der Angebote entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vergabeplattform.

Die Frist zur Abgabe der elektronischen Angebote endet am 21.05.2021, 11:00 Uhr.